"Funkgeräteverbot am Steuer" vorübergehend zurückgezogen

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Die Bundesregierung hat die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) kurz vor der Beschlussfassung im Plenum des Bundesrats zurückgezogen. Damit ist auch das geplante "Funkgeräteverbot am Steuer" derzeit vom Tisch. Der Verordnungsentwurf soll dem Bundesrat aber "kurzfristig" (mit verschärften Sanktionen für "Notgassen-Blockierer) wieder zugeleitet werden.

Zuvor hatte der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfohlen, dass das (nunmehr zurückgezogene) "Funkgeräteverbot am Steuer" für "im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte" erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gelten sollte (das Funkmagazin berichtete). Das Land Niedersachsen hatte später empfohlen, diese Drei-Jahres-Frist nicht nur für CB-Funkgeräte zu gewähren, sondern auf alle "im Fahrzeug mitgeführten Funkgeräte" auszudehnen. Auch diese Empfehlungen sind mit der Rücknahme des Entwurfs gegenstandslos geworden.

Als Grund für den kurzfristigen Rückzug nannte Norbert Barthle, Staatssekretär im Verkehrsministerium, eine "weitere erhebliche Verschärfung" der Sanktionen für Autofahrer, die bei Unfällen Rettungsfahrzeuge blockieren, weil sie keine "Notgasse" bilden.

Barthle weiter: "Die Ressortabstimmung für die überarbeitete Verordnung soll bereits heute (7. Juli 2007 -Red.) beendet werden und gleich im Anschluss wird sie dem Bundeskanzleramt zugeleitet, verbunden mit der Bitte, sie dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen. Die Verordnung wird Ihnen also erneut kurzfrstig zugeleitet werden."

Der Bundesrat teilte mit, er könne sich voraussichtlich bereits in der ersten Plenartagung nach der Sommerpause, die am 22. September 2017 stattfindet, mit dem neuen Verordnungsentwurf befassen. Die Tagungen der beteiligten Bundesrats-Ausschüsse finden zuvor im Zeitraum vom 4. bis 7. September 2017 statt. Der (vermutlich wieder federführende) Verkehrsausschuss tagt am 6. September 2017.

Der Wortlaut des angekündigten überarbeiteten Verordnungsentwurfs ist noch nicht bekannt.

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