Die Bundesregierung hat die
geplante Änderung der
Straßenverkehrsordnung (StVO) kurz vor der
Beschlussfassung im Plenum des Bundesrats zurückgezogen. Damit ist auch das
geplante "Funkgeräteverbot am Steuer" derzeit vom Tisch. Der
Verordnungsentwurf soll dem Bundesrat aber
"kurzfristig" (mit verschärften Sanktionen für
"Notgassen-Blockierer) wieder zugeleitet werden.
Zuvor hatte der
Verkehrsausschuss des Bundesrats empfohlen, dass das (nunmehr
zurückgezogene) "Funkgeräteverbot am Steuer" für
"im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte"
erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gelten sollte (das Funkmagazin berichtete). Das Land Niedersachsen
hatte später empfohlen, diese
Drei-Jahres-Frist nicht nur für CB-Funkgeräte zu gewähren,
sondern auf alle "im Fahrzeug mitgeführten
Funkgeräte" auszudehnen. Auch diese Empfehlungen sind mit
der Rücknahme des Entwurfs gegenstandslos geworden.
Als Grund für den
kurzfristigen Rückzug nannte Norbert Barthle, Staatssekretär im
Verkehrsministerium, eine "weitere erhebliche
Verschärfung" der Sanktionen für Autofahrer, die bei
Unfällen Rettungsfahrzeuge blockieren, weil sie keine
"Notgasse" bilden.
Barthle weiter: "Die
Ressortabstimmung für die überarbeitete Verordnung soll bereits
heute (7. Juli 2007 -Red.) beendet werden und gleich im
Anschluss wird sie dem Bundeskanzleramt zugeleitet, verbunden mit
der Bitte, sie dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen. Die
Verordnung wird Ihnen also erneut kurzfrstig zugeleitet
werden."
Der Bundesrat teilte mit, er
könne sich voraussichtlich bereits in der ersten Plenartagung
nach der Sommerpause, die am 22. September 2017 stattfindet, mit
dem neuen Verordnungsentwurf befassen. Die Tagungen der
beteiligten Bundesrats-Ausschüsse finden zuvor im Zeitraum vom
4. bis 7. September 2017 statt. Der (vermutlich wieder
federführende) Verkehrsausschuss tagt am 6. September 2017.
Der Wortlaut des
angekündigten überarbeiteten Verordnungsentwurfs ist noch nicht
bekannt.