"Funkgeräte am Steuer": Drei Jahre Schonfrist für CB-Funk
- FM-Funkmagazin
- 0 Kommentare
- 3.409 Mal gelesen
Die geplante Erweiterung des bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf sämtliche Funkgeräte soll nach einer Empfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses für "im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte" erst nach dem 30. Juni 2020 gelten.
Das geht aus der Ausschussempfehlung (BR-Drucksache 424/1/17) hervor, die der Bundesrat am 26. Juni 2017 veröffentlicht hat.
In der Begründung dazu heißt es:
Zitat"Die Nutzung von Freisprecheinrichtungen, die dem hand-held-Verbot Rechnung tragen, ist bei den CB-Funkgeräten noch nicht so ausgeprägt und qualitativ verbesserungswürdig. Es ist daher eine Übergangsfrist erforderlich, um die Entwicklung von Freisprecheinrichtungen zu ermöglichen, die insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, dass im Nutzfahrzeugbereich die Kabinengeräusche lauter sind als im Pkw-Bereich."
Der volle Wortlaut der Ausschussempfehlung kann im Internet unter http://t1p.de/gfu9 heruntergeladen werden.
Die empfohlene Drei-Jahres-Übergangsfrist beschränkt sich auf CB-Funkgeräte; andere Geräte wie etwa Amateurfunkgeräte fallen nicht darunter.
Der Bundesrat entscheidet auf seiner nächsten Plenarsitzung am 7. Juli 2017, ob er der geplanten Änderungsverordnung der StVO mitsamt der Ausschuss-Empfehlung zustimmt.
Die geplante Änderung der StVO war Ende Mai 2017 vom Verkehrsministerium und dem Umweltministerium in den Bundesrat eingebracht worden (das Funkmagazin berichtete). Nach Zustimmung des Bundesrats können die Ministerien die Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Sie würde dann am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
Update vom 06.07.2017:
Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 06.07.2017
ihre in BR-Drucksache 424/17 vorgeschlagenen Änderungen der StVO
zurückgezogen. Der BR möge nicht weiter
darüber beraten.