Umstrittenes EMVG in Kraft getreten

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Das Gesetz stand von Anbeginn in der Kritik insbesondere von Funkamateuren. Sie bemängelten insbesondere die unzureichenden Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung von Funkstörungen sowie die mangelhafte Umsetzung der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinie (das Funkmagazin berichtete mehrfach).

Ungeachtet der Kritik verabschiedete der Deutsche Bundestag am 29. September 2016 das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. DIE GRÜNEN enthielten sich der Stimme; einzig DIE LINKE stimmte gegen das Gesetz.

Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) erwägt, bei der EU-Kommission Beschwerde einzureichen und prüft die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes (Einschränkung der Informationsfreiheit) gegen die Charta der Grundrechte der EU und gegen Artikel 5 des Grundgesetzes

Anmerkung: Passagen im FTEG, die sich auf das "alte" EMVG bezogen, wurden entsprechend angepasst.


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