Wegen EU-Richtlinie: Funkhändler versenden oft nicht mehr ins Ausland

Einige Funk-Versandhändler haben bekanntgegeben, dass sie keine Waren mehr an Privatkunden im europäischen Ausland versenden. Was ist der Grund für diese Maßnahme?

Grund dafür ist die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Diese Richtlinie sieht u.a. vor, dass sich Versandhändler von elektrischen und elektronischen Geräten in jedem EU-Land, in das sie Geräte an Privatkunden liefern, für ein Altgeräte-Rücknahmesystem registrieren lassen müssen.

Diese Registrierungen sind teuer und müssen regelmäßig erneuert werden. Darüber hinaus sind noch div. Archivierungs- und Nachweispflichten zu erfüllen. Die Kosten für diesen Aufwand können sich für jedes(!) EU-Land, in das der Händler liefert, leicht auf 1000 Euro und mehr pro Jahr belaufen.

Diese Kosten können von kleineren Händlern oft nicht aufgefangen werden. Deshalb ist es für diese Händler wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, Waren an Privatkunden in andere EU-Länder zu liefern.

Außerdem gibt es Unklarheiten darüber, in welchen EU-Ländern die neuen Regelungen der Verordnung bereits angewendet werden. Die Verordnung muss in jedem einzelnen EU-Land jeweils in ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Das ist noch nicht überall geschehen.

Wenn ein Händler ohne die erforderliche Registrierung in ein EU-Land liefert, in dem die Regelungen der Verordnung bereits in angewendet werden (z.B. Österreich), drohen ihm Abmahnung und ggf. weitere finanzielle Forderungen. Es sind bereits Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Händler, die ohne Registrierung nach Österreich geliefert haben, abgemahnt wurden.

In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch eine Neufassung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" (ElektroG) umgesetzt.

Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Internet-Forum "Funkbasis.de" statt.

Bildquelle: Pressebild European Parliament

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