BNetzA zur Logbuchpflicht und der Bedeutung von "Hinweisen"
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Das Führen eines "Logbuchs" ist bei einer Jedermannfunkanwendung wie dem "Freenet" nicht erforderlich. Das erklärte die Bundesnetzagentrur (BNetzA) gegenüber der Redaktion der Zeitschrift "Funkamateur" auf Anfrage.