Nach der Verbraucherzentrale in NRW schaltet sich nun auch das Bundeskartellamt in die Drosselungspläne der Telekom mit ein. Das Kartellamt ist nämlich der Meinung, dass der „diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten“ nicht gewährleistet wird.
Entertain, als auch Spotify, sind derweilen von der Volumenbegrenzung ausgeschlossen. Genau dies ist ein Problem, welches das Bundeskartellamt für bedenklich hält. Andreas Mundt, der Chef des Kartellamts äußerte sich dem Magazin Focus so:
Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an. Wir haben der Deutschen Telekom bereits Anfang Mai schriftlich Fragen zu ihren Drosselungsplänen gestellt.
Andere Anbieter, allen vorran "YouTube", als auch "iTunes" oder "Netflix", würden beider kommenden Drosselung im Vergleich zu "Entertain", welches der Telekom angehört, in die Röhre schauen. Die "Drosselkom" entgegnet jedoch, dass sich solche Drittanbieter mit ordentlich Geld zu einem "Managed Service" eintragen lassen können. Vorallem kleinere Online Mediatheken würde hier nur noch eingeschränkt erreichbar sein, da diese sich diesen Service nicht leisten könnten. "Entertain" dürfte laut der Deutschen Telekom jedoch bevorzugt behandelt werden, da der Kunde dafür auch zahlt und es nach eigenen Angaben um keinen "Internetdienst" handle.
Auf der Gegenseite wird ähnlich argumentiert, da für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender der Verbraucher ebenso zahlt.