Verbraucherschützer mahnen Telekom ab

Am Montag gab die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekannt, dass sie wegen der Drosselungsklausel in den neuen DSL-Verträgen die Telekom abgemahnt hat.

Die Verbraucherschützer des gemeinnützigen Vereins fordern die Streichung der Klausel, die seit dem 2. Mai in allen neuen Telekom Verträgen enthalten ist. Das bedeutet für einen VDSL-Kunden eine Reduzierung der Bandbreite von bis zu 99,2 Prozent.

Die Verbraucherzentraler vertritt die Meinung, dass man mit der verbleibenden Übetragungsgeschwindigkeit das Internet nicht mehr im zeitgemäßen Umfang nutzen kann. Eine Internetseite mit einem hohem Bild- und Grafikanteil wird dann zur Geduldsprobe. Videoplattformen, Musik und andere Streamingdienste können nicht mehr genutzt werden. Hinzu kommt, dass an den meisten Internetanschlüssen mehr als nur ein Gerät angebunden ist. Das bedeutet, die reduzierte Leitung wird noch mehrmals geteilt.

Die Benachteiligung des Verbrauchers sei nicht hinzunehmen. Durch diese Klausel würde den Kunden das Recht auf einen diskriminierungsfreien Internetanschluss genommen. Der Telekom bleiben zehn Tage, um sich von der Vertragsklausel zu verabschieden. Sollte dies nicht passieren, müsste ein Gericht entscheiden, ob es sich um ein zulässigen Vorgang handelt.

Quelle: Verbraucherschutz NRW, Telekom Medien

Über den Autor

Steffen Kolb Gründer und Projektleiter
ITler aus Leidenschaft, der sich seit über 10 Jahren mit Serversystemen beschäftigt. Außerdem SysAdmin, Webvideoproduzent, Metalhead, Gründer und Geschäftsführer von QSO4YOU (Services)