Diese Meldung ist ursprünglich ungewollt nach außen gesickert und wurde heute bestätigt. Ab 2. Mai wird die Leistungsbeschreibung der Festnetz-Neuverträge diese Klausel beinhalten. Bestandskunden sind vorerst nicht betroffen, solange sie ihren Vertrag nicht umstellen.
Bislang galt die Drosselung nur für VDSL- und Glasfaseranschlüsse (25 MBit/s - 100 MBit/s). Die Datenrate nach der Drosselung liegt bei 384 kBit/s. Mit dieser Geschwindkeit können keine Dienste mit hohem Datenaufkommen mehr genutzt werden. Zum Vergleich ein YouTube Video mit einer Auflösung von 480p könnte bei dieser Bandbreite nicht mehr rückelfrei wiedergegeben werden.
Drosellungsübersicht
- 16 MBit/s ab 75 GB Traffic
- 50 MBit/s (VDSL) ab 200 GB Traffic
- 100 MBit/s (Glasfaser / VDSL-Vectoring) ab 300 GB Traffic
- 200 MBit/s (Glasfaser) ab 400 GB Traffic
Praktisch wird diese Drosselung wohl nicht vor 2016 umgesetzt sein, so der Marketing Geschäftsführer der Telekom Deutschland. Ebenfalls hänge es von der Entwicklung des Datenverkehrs im Internet ab.
Wenn die Drosselung in den Produktivbetrieb geht, wird es Zubuchoptionen geben, die dem Kunden das Erweitern vom Datenvolumen ermöglichen sollen. Die Dienste der Deutschen Telekom wie z. B. Entertain, ein VoIP (Anschluss der Telekom) und das HotSpot Angebot "WLAN to go" werden nicht angerechnet.
Als Begründung für diese drastischen Maßnahmen nannte die Telekom den ständig wachsenden Internet-Traffic und den teuren Ausbau von Breitbandanschlüssen in Deutschland. Des weiteren gibt sie zu bedenken, dass es nicht alleine mit den Kosten für den Hausanschluss getan sei, denn es fallen auch noch immense Summen für den Betrieb des Backbonesnetzes an.