Das Landgericht Hamburg entschied am Freitag in der ersten Instanz, dass Googles Videoplattform YouTube 12 Musikstücke aus seinem Videoangebot entfernen muss, sollte das nicht passieren droht eine Strafe von bis zu 250.000 € oder eine Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube haftet hierbei nicht als Täter sonder lediglich als Störer für die nicht ordnungsgemäß lizenzierten Musikstücken.
In dem Hauptverfahren ging es um die folgenden Titel "Zwei kleine Italiener", "Akropolis adieu", "Ritmo de la noche", "Sex An Der Bar", "Night in Motion", "In The Shadow, in The Light", "Lieder, die die Liebe schreibt", "I feel like you", "Club Bizarre", "Rivers of Babylon", "Lieder, die wie Brücken sind" und "Im Kindergarten".
Google war der Meinung das, das hauseigene Content-ID System für die Gema perfekt sei, so ließen sich ja schließlich mit den Musikvideos Werbeeinnahmen generieren oder die Videos löschen. Die Vertreter der Gema zweifeln hierbei jedoch die Effizienz des Systems an.
Die Gema versucht schon seit Jahren eine einstweilige Verfügung gegen YouTube zu erwirken, ein Versuch mit mit dem Bund anderer europäischen Verwertungsgesellschaften scheiterte aber.