Einer Meldung des
Regionalportals com-on.de zufolge hatten
Piloten beim Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen
festgestellt, dass ihre Kommunikation mit dem Tower durch
Störungen beeinträchtigt wurde.
Die Flughafen-Verwaltung
informierte die Bundesnetzagentur. Deren PMD suchte daraufhin
großräumig das in Frage kommende Gebiet ab und wurde
schließlich im mehr als 60 Kilometer entfernten Meinerzhagen
fündig.
Als
Störenfried entpuppte sich ein Billig-Funkkopfhörer der
chinesischen Marke "Jelly Comb", der auf einer (nicht
näher genannten) Flugfunkfrequenz sendete und in Deutschland
weder verkauft noch betrieben werden durfte. Der Sohn des
82-jährigen Heimbewohners hatte den Kopfhörer im Internet
gekauft. Das Gerät wurde vom PMD sichergestellt.
Der Verkauf
(das "Bereitstellen auf dem Markt") und der Betrieb
solcher Geräte können als Ordnungswidrigkeiten gemäß "Funkanlagengesetz" bzw. "Telekommunikationsgesetz" mit Bußgeld
geahndet werden. Die Bundesnetzagentur will sich darum
"kümmern", dass der Kopfhörer nicht mehr weiter im
Internet angeboten wird. Gegen den 82-jährigen
"Betreiber" wird voraussichtlich kein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, weil er nicht
vorsätzlich gehandelt hatte.