In der Schweiz soll die
Konzessionspflicht für den Amateurfunkdienst aufgehoben werden.
Das sieht ein Entwurf zur Änderung des
schweizerischen Fernmeldegesetzes vor.
Im derzeitigen Schweizer
Fernmeldegesetz ist geregelt, dass für die
Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Schweiz grundsätzlich
eine "Funkkonzession" erforderlich ist. Die geplante
Neufassung des Gesetzes sieht dagegen vor, dass das
Funkfrequenzspektrum grundsätzlich "unter Einhaltung der
Nutzungsvorschriften frei genutzt werden" darf.
Davon wäre auch der
eidgenössische Amateurfunk betroffen. (Im Gegensatz zu
Deutschland gibt es in der Schweiz kein eigenständiges
Amateurfunkgesetz.)
Die Schweizer
Amateurfunk-Vereinigung USKA ist mit der geplanten
Neuregelung nicht einverstanden. Bereits Ende März 2016 hatte
die USKA In einer offiziellen Stellungnahme auf die Bedeutung
des Amateurfunkdienstes hingewiesen und u.a. bemängelt, dass im
Gesetzentwurf nicht ersichtlich sei, wie die künftige Verwaltung
des Amateurfunkwesens erfolgen soll. Am 6. November 2017 fand
dazu ein Hearing im Schweizer Bundeshaus statt, an dem auch eine
Delegation der USKA teilnahm (Bericht unter http://t1p.de/6z09).
Einer Kurzmeldung in der
Zeitschrift "Funkamateur" zufolge wird für die
Teilnahme am Amateurfunkdienst in der Schweiz weiterhin eine
Fachprüfung sowie die Zuteilung eines internationalen
Rufzeichens vorgeschrieben sein. Die von der USKA vorgebrachten
Einwände gegen den Gesetzentwurf seien vergebens gewesen. Jetzt
solle darin wenigstens noch eine Regelung zu Antennen
untergebracht werden; die politischen Aussichten dafür seien
allerdings "sehr eingeschränkt".
Für den CB-Funk in der
Schweiz wurde die Konzessionspflicht bereits Anfang 2013
aufgehoben (das Funkmagazin
berichtete).