PLC-Störungen des CB-Funks: Kunden sollen sich selbst helfen...
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Um solche Störungen in Grenzen zu halten, gibt es die europäische "PLC-Norm" EN 50561-1. Darin sind Frequenzbereiche festgelegt, in denen PLC-Signale ausgespart bzw. im Pegel abgesenkt ("ausgenotcht") werden müssen. Zu diesen sog. "ausgeschlossenen Frequenzbereichen" gehört u.a. auch der CB-Frequenzbereich 26,960 bis 27,410 MHz (Kanäle 1 bis 40).
Hersteller von PLC-Geräten wie Devolo und AVM ("Fritzbox") versichern zwar, dass ihre in den Verkehr gebrachten aktuellen PLC-Geräte europäische Standards einhalten. Recherchen von engagierten CB-Funkern im Internet-Forum Funkbasis.de zeigen jedoch, dass bei zahlreichen im Handel erhältlichen PLC-Geräten zumindest die CB-Frequenzen nicht "ausgenotcht" sind.
Die Betreiber von PLC-Geräten bemerken meist nicht, dass sie Störungen verursachen und stehen Beschwerden von Nachbarn oft verständnislos gegenüber.
Aus einem Schreiben des PLC-Herstellers Devolo an einen Betreiber eines den CB-Funk störenden Devolo-PLC-Adapters geht hervor, dass sich der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur direkt an den Hersteller des störenden PLC-Geräts (in diesem Falle Devolo) gewendet und Abhilfe gefordert hatte. Devolo bot dem Kunden daraufhin an, im Internet zwei Patches herunterzuladen und diese auf seinen PLC-Adapter aufzuspielen. Dadurch werde der "gängige untere und öbere Frequenzbereich" des CB-Funks ausgeblendet. Ob der Kunde dies getan hat und ob die BNetzA die Wirksamkeit dieser Maßnahme überprüft hat. ist nicht bekannt.
Devolo kündigte außerdem an, dass man "voraussichtlich in diesem Jahr" eine Firmware anbieten werde, die Störungen des CB-Funk-Bereichs "automatisch ausblendet", so dass die Patches nicht mehr benötigt werden.
In einem anderen auf Funkbasis.de veröffentlichten Fall berichtet ein CB-Funker, Devolo habe ihm mitgeteilt, solche Nachbesserungen seien nur in weniger als10 Fällen pro Jahr erforderlich; sie würden seit 2003 praktiziert und hätten sich als "mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Vorgehensweise bewährt und als Standard etabliert".
Devolo teilte dem Funker weiterhin mit, der CB-Funk stelle "eine private, nichtkommerzielle Kommunikation dar" und genieße daher keinen gesetzlichen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer" wie z.B. Spielzeug, Garagentoröffner, Wechselsprechanlagen, Überwachungskameras oder Babyfone-Systeme. Dies gebe den Standpunkt der Bundesnetzagentur wieder und Devolo folge dem.
ZitatAnm. der Red.: Diese Darstellung geht am Thema "Störungen durch Powerline" vorbei.
"Kein Schutz" besteht nur gegenüber anderen Funkanwendungen, denen auch Frequenzen aus dem CB-Bereich zugewiesen sind und deren Nutzsignale mit denen des CB-Funks kollidieren (z.B. Funkanwendungen im ISM-Bereich)..
Powerline ist jedoch keine Funkanwendung, sondern ein kabelgebundenes Übertragungsverfahren. Ihm sind keine Frequenzen zur Nutzung im Funkspektrum zugewiesen, sondern es erzeugt aufgrund ungeeigneter Übertragungsmedien (ungeschirmte Stromleitungen) Störsignale im Funkbereich.
Vor solchen Störungen genießt CB-Funk denselben Schutz wie andere normale Funkanwendungen.
Hersteller AVM bietet für einen Teil seiner PLC-Geräte Tools an, mit denen weitergehende Änderungen wie der Umfang des auszunotchenden Frequenzbereichs und der Notchtiefe vorgenommen werden können.
Findige CB-Funker haben herausgefunden, dass die Tools und Patches von Devolo und AVM unautorisiert teilweise auch an Geräten der Konkurrenz funktionieren.
CB-Funker sollten Störungen
des CB-Funk-Bereichs durch PLC- und andere Geräte unbedingt der
Bundesnetzagentur melden. Die Störungsannahme der BNetzA ist
rund um die Uhr unter
Tel. 04821 89 55 55
erreichbar. Störungen können auch E-Mail [email protected] gemeldet werden.
Funkstörungen, die nicht gemeldet werden, existieren offiziell nicht!