RTA-Stellungnahme zum BNetzA-"Vorhabenplan 2018"

Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) hat am 8. Januar 2018 in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur (BNetzA) Stellung zum geplanten "Vorhabenplan 2018" der Behörde bezogen. Einen Entwurf des "Vorhabenplans 2018" hatte die BNetzA im Dezember 2017 in ihrem Amtsblatt 23/2017 veröffentlicht.

Der RTA kritisiert in seiner Stellungnahme u.a. "ein starkes Nachlassen des Vollzugs der Bundesnetzagentur im Bereich des Funkschutzes". So werde bei Rundfunkstörungen in Bescheiden der BNetzA immer wieder darauf hingewiesen, dass nur eine Empfangsstelle gestört sei und nicht das ganze Telekommunikationsnetz; damit läge keine erhebliche Störung des Telekommunikationsnetzes vor und es könne leider nicht geholfen werden. Oft werde auch, anstatt die elektromagnetische Umgebung für den Rundfunkempfang wieder verfügbar zu machen, auf das Internet verwiesen. Dadurch werde nicht nur das Grundrecht auf Informationsfreiheit von der Quelle missachtet, sondern dies stünde auch im Widerspruch zu den Anforderungen der Richtlinie 2014/30/EU, die dem EMVG zugrunde liegt. Außerdem zeige sich immer mehr, dass durch den Wegfall des § 30 im EMVG (Zwangsgeld), der Prüf- und Messdienst unzureichend handlungsfähig

Aus dem Vorhabenplan - so der RTA weiter - sei nicht ersichtlich, "ob und wie die BNetzA bei den massiv zunehmenden Breitbandstörungen vorgehen will." Hier sei "dringend Handlungsbedarf gegeben, wie z.B. eine Festsetzung, die Datenübertragung auf ungeschirmten bzw. unsymmetrischen Kabeln verbietet". Es sei grundsätzlich "eine enge Zusammenarbeit mit der Marktaufsicht sinnvoll, um auffällige Produkte, die abgestrahlte Störfelder zur Folge haben, umgehend vom Markt zu nehmen". Auch LED-Lampen seien häufig die Ursache von Funkstörungen , u.a. bei DABplus-Aussendungen.

Hinsichtlich der Marktüberwachung begrüße der RTA "uneingeschränkt das Vorhaben der BNetzA, das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt zu überwachen". Der RTA sei auch beunruhigt angesichts der Probleme bei der Überwachung nicht konformer Produkte, die den europäischen Markt erreichen, bzw. direkt aus Asien an den Endkunden gesendet werden. Er stelle sich "allerdings die Frage, warum die Bundesnetzagentur hier nicht an wenigen exemplarischen Fällen mit großem Abschreckungscharakter (einschneidende Bußgelder), das Gebaren solcher Inverkehrbringer möglichst schnell beendet". Es müssten "dringend die Vorgaben des OWiG ausgeschöpft werden".

Weitere Kritik in der RTA-Stellungnahme befasst sich u.a. mit "undichten" Kabelnetzen, die im Entwurf des BNetzA-Vorhabenplans keine Erwähnung finden. Das Bemühen um eine Normung von kontaktlosen Energieübertragungssystemen sei sehr zu begrüßen; dabei solle jedoch beachtet werden, "dass auch die möglichen Störaussendungen im Bereich bis 30 MHz aller Komponenten der Ladeeinrichtung, insbesondere des Schaltnetzteils, Berücksichtigung findet".

Der volle Wortlaut des Entwurf des Vorhabenplans 2018 der BNetzA kann im Internet unter http://t1p.de/iatd heruntergeladen werden.

Die RTA-Stellungnahme wird vom RTA nicht zum freien Download angeboten. Sie ist im Rahmen einer "Vorstandsinformation" auf der Website des DARC im geschlossenen Mitgliederbereich abrufbar.

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