Geänderte Frequenzverordnung (60m + 6m AFu) in Kraft getreten
Mit den Änderungen wird u.a. dem Amateurfunk der Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen. Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf…