BNetzA will Frequenzplan ändern - Hobbyfunk nicht betroffen
Es handelt um dieFrequenzbereiche 450 bis 470 MHz, 694 bis 790 MHz, 1350 bis 1400MHz und 1,518 bis 1,525 GHz. Die Änderungen betreffenBetriebsfunk/Bündelfunk,…
Aufgrund der politischen Situation nach der Bundestagswahl (z.B. noch ausstehende Regierungsbildung) steht dies im Ministerium momentan nicht zur Diskussion. Mindestens in den nächsten Jahren würden Amateurfunkprüfungen und Rufzeichenzuteilungen von der Bundesnetzagentur vorgenommen.
Die Übernahme solcher Aufgaben in Eigenregie gehört zu einer Liste "unerfüllter Wünsche" des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA), die in einem novellierten Amateurfunkgesetz geregelt werden sollten (das Funkmagazin berichtete).
Wir danken Manuel von Aster, DL5AFN, für die Informationen zu diesem Beitrag.