In der derzeit geltenden PLC-Norm EN 50561-1 ist u.a. festgelegt, dass bei Powerline-Geräten u.a. die Amateurfunk-Frequenzbereiche bis 30 Mhz und auch der CB-Funk-Frequenzbereich 26,960 bis 27,410 MHz (Kanal 1 bis 40) durch Kerbfilter dauerhaft "ausgenotcht" sein müssen.
Die deutschen PLC-Marktführer Devolo und AVM behaupten, dass ihre am Markt befindlichen Powerline-Geräte diese Norm einhalten.
Beschwerden von CB-Funkern lassen aber den Schluss zu, dass im Handel durchaus auch Powerline-Geräte angeboten werden, die den CB-Frequenzbereich (Kanal 1 bis 40) nicht ausnotchen, die also nicht der Norm EN 50561-1 entsprechen. Wir raten unseren Lesern, in solchen Fällen die Bundesnetzagentur zu informieren.
Update vom 18.12.2017
Die BNetzA erklärte dem Funkmagazin gegenüber auf Anfrage, dass die Powerline-Marktüberwachungskampagne für das Jahr 2018 vorgesehen, aber nicht (wie ursprünglich berichtet) an den Monat Januar gebunden ist. Sie wird nicht eigenständig von der BNetzA, sondern im Rahmen europäischer Marktüberwachung durchgeführt.
(Wir haben unsere ursprüngliche Meldung entsprechend geändert.)