Nach Darstellung des DARC könne nicht ausgeschlossen werden, "dass mit einer solchen Einführung das Selbstbauprivileg der Funkamateure eingeschränkt werden könnte". Dazu wäre zwingend eine Änderung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) erforderlich. Eine Änderung des AFuG könne aber "innerhalb absehbarer Zeit nicht passieren". (Anmerkung der FM-Red.: Eine Einschränkung des "Selbstbaurechts" ist nicht zwingend Voraussetzung für die Einführung einer ELL. Die Einteilung der verschiedenen Arten von Amateurfunkzeugnissen und die inhaltlichen Anforderungen der fachlichen Prüfung sind nicht im Amateurfunkgesetz festgelegt, sondern sie werden aufgrund § 4 Abs. 1 AFuG) von der Verwaltung (BMVI) selbst in Form der Amateurfunkverordnung festgelegt. Eine Änderung des Amateurfunkgesetzes ist dazu nicht erforderlich.)
Bei der besagten "weiteren Lizenzklasse" handelt es sich um die "Entry Level License" (ELL), umgangssprachlich auch "Klasse K" genannt. Eine solche Amateurfunk-Einsteiger-Lizenzklasse unterhalb der bestehenden "Novice"-Klasse (in DL: Klasse E) wurde im Oktober 2006 von ECC/CEPT im sog. "ECC Report 89" vorgeschlagen und steht seit Jahren auf der "Wunschliste" des DARC bzw. RTA.
Der DARC beruft sich dabei auf eine Umfrage auf Distriktsebene zur Einführung einer ELL aus dem Jahre 2009. Nach Angaben des Vereins hatten damals von 24 DARC-Distrikten 19 Distrikte für die Einführung einer ELL gestimmt. Der DARC schloss daraus, dass 86 % seiner Mitglieder der Forderung nach Einführung einer solchen Einsteigerlizenz zugestimmt hätten.
Die RTA-Mitgliedsvereinigungen AGAF, AGCW-DL, AMSAT-DL, DIG und FFR sprachen sich sich seinerzeit gegen die Einführung einer ELL aus. Sie begründeten dies in einem ausführlichen "Minderheitenvotum" in dem auch die Vorgeschichte der ELL ausführlich dargestellt wird.
Das "Minderheitenvotum" kann im Internet unter www.proamateurfunk.de/Minderheitenvotum_ELL.pdf heruntergeladen werden.
Über weitere Ergebnisse des Gesprächs am 24. November hüllt sich der DARC weitgehend in Schweigen. In der "Vorstandsinformation" des Vereins heißt es dazu lediglich, über "viele andere Punkte" sei "Einigkeit erzielt" worden, Herr Wilhelm (BNetzA) wolle "entsprechend tätig werden" und für Anfang des kommenden Jahres seien "weitere Gespräche (zum Beispiel auch über das Thema Remote-Stationen) geplant". Der RTA-Vorstand wolle "auch auf der nächsten RTA-Sitzung über weitere Details berichten".