BNetzA will Frequenzplan ändern - Hobbyfunk nicht betroffen
Es handelt um dieFrequenzbereiche 450 bis 470 MHz, 694 bis 790 MHz, 1350 bis 1400MHz und 1,518 bis 1,525 GHz. Die Änderungen betreffenBetriebsfunk/Bündelfunk,…
Die Bundesnetzagentur hat am 17. November 2017 per Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie gegen "Kinderuhren mit Abhörfunktion" vorgehen werde.
Bei den besagten "Kinderuhren" handelt es sich um Armbanduhren mit Mobilfunkanbindung, die über eine Handy-App ferngesteuert werden können. Mit Hilfe der App kann z.B. ein in die Uhr integriertes Mikrofon eingeschaltet und eine beliebige Rufnummer angerufen werden. Das erlaubt es dem App-Besitzer, unbemerkt dem Umfeld des Kindes zuzuhören.
Die BNetzA sieht in solchen Uhren "unerlaubte Abhörgeräte", deren Besitz in Deutschland gemäß § 90 TKG verboten ist. Eigenen Angaben zufolge ist die Behörde "bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen" und hat den Verkauf verboten.
Eltern rät die BNetzA, solche Uhren "eigenständig unschädlich" zu machen und einen Nachweis über die Vernichtung aufzubewahren. Doch die Behörde belässt es nicht beim Hinweis an Eltern. Sie wendet sich auch speziell an Schulen(!) und rät, "verstärkt" auf derartige Uhren "bei Schülern zu achten".
Erst im Februar 2017 hatte die BNetzA von sich reden gemacht, als sie die Kinderpuppe "Cayla" aus dem Verkehr zog. Sie sah darin ebenfalls ein verstecktes Abhörgerät.