Bundesrat billigt Änderungen von StVO und Frequenzverordnung

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Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung am 22. September 2017 u.a. geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Frequenzverordnung zugestimmt.

Mit der geplanten Änderung der StVO soll unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden (das Funkmagazin berichtete mehrfach). Der Bundesrat billigte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf. (Vom Rechtsausschuss vorgeschlagene redaktionelle Änderungen fanden keine Zustimmung. Für die Kernforderung der geplanten Änderung hat dies jedoch keine Bedeutung.) Für Funkgeräte ist eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2020 vorgesehen.

Mit der geplanten Änderung der Frequenzverordnung soll unter anderem der Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz dem Amateurfunkdienst mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen werden. Außerdem soll der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50,08 - 51 MHz auf 50,03 - 51 MHz erweitert werden (max. zulässige Strahlungsleistung 25 Watt ERP). Die genannten Frequenzbereiche im 60-m- und 6-m-Band konnten in Deutschland bislang nur aufgrund von "Duldungen" der BNetzA von Funkamateuren genutzt werden.

Die genannten Änderungen treten mit der nunmehr erfolgten Zustimmung des Bundesrates nicht "automatisch" in Kraft. Sie müssen anschließend erst von den zuständigen Bundesministerien in Form von Rechtsverordnungen erlassen werden.

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