Neues Funkanlagengesetz vom Bundestag beschlossen
Das Gesetz wurde ohne weitereAussprache mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU angenommen, DieFraktion Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünenenthielten sich der…
Der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrats sowie zwei beteiligte Fachausschüsse haben am 11. September 2017 ihre Empfehlungen zur geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) veröffentlicht.
Die geplante Änderung der StVO sieht u.a. eine Ausweitung des bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation", darunter auch Funkgeräte, vor (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
Die Ausschuss-Empfehlungen enthalten in erster Linie redaktionelle Änderungen, die der Klarstellung dienen sollen. Am Kern der geplanten StVO-Neuregelungen (insbesondere was die Benutzung von Funkgeräten angeht) ändern sie nichts. Auch zu der geplanten "Schonfrist" für die Benutzung von Funkgeräten bis 1. Juli 2020 haben die Ausschüsse keine Änderungsvorschläge eingebracht.
Der vollständige Wortlaut der Ausschuss-Empfehlungen kann im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=556-1-17 heruntergeladen werden.
Wie geht es weiter? Am 22. September 2017 stimmt das Plenum des Bundesrats über den Vorgang ab; eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Anschließend muss die Verordnung vom Verkehrsministerium in Kraft gesetzt werden. Ob bzw. wann das geschieht, bleibt angesichts der in der Zwischenzeit stattgefundenen Bundestagswahl und möglicher personeller Veränderungen im Ministerium abzuwarten.