BOS-Funk abgehört: Sechs Monate Haft ohne Bewährung

Symbolbild von Free-Photos (pixabay.com/de/entthront-zaun-metall-draht-schutz-690503)

Wegen des Abhörens von BOS-Funk-Aussendungen und übler Nachrede hat das Amtsgericht Memmingen (Bayern) einen freien Journalisten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das berichtet die "Allgäuer Zeitung".

Der betroffene Journalist betreibt im Internet ein sog. "Blaulicht-Portal" und war bereits im November 2015 wegen eines gleichen Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Bei zwei neuerlichen Hausdurchsuchungen wurden bei ihm - der Pressemeldung zufolge - nicht näher bezeichnete Funkgeräte, eine Antenne und ein Laptop sichergestellt. Auf dem Laptop sei ein (ebenfalls nicht näher bezeichnetes) Programm installiert gewesen, das geeignet ist, "Funkverkehr auszuwerten und auf dem Computer darzustellen". Ein Experte habe erklärt, das Programm werde "überwiegend von Rettungsdiensten oder der Polizei" verwendet.

Einige Vorfälle, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden, ließen sich vor Gericht nicht beweisen. In einem Fall folgte das Gericht jedoch dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine Alarmierungsmeldung der Polizei auf dem Computer empfangen und an sein iPhone weiergeleitet hatte.

Ein weiterer Anklagepunkt betraf den Vorwurf der "üblen Nachrede" gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter.

Die Höhe der Strafe begründete das Gericht damit, dass es sich um eine Wiederholungstat gehandelt hat, außerdem habe der Angeklagte noch unter Bewährung gestanden und sein Vorstrafenregister weise 16 Einträge auf.

Ob der Betroffene gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, ist derzeit nicht bekannt.

Anmerkung der FUNKMAGAZIN-Red.:
Verstöße gegen das in
§ 89 TKG festgelegte "Abhörverbot" stellen nach wie vor eine Straftat dar - nicht (wie manchmal fälschlich angenommen) "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Seit einer Gesetzesänderung im November 2016 fallen unter den Begriff des "Abhörens" nicht nur Sprachaussendungen, sondern auch nonverbale Aussendungen wie Datenfunk.

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