Die geplante Änderung der
Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der das bisherige "Handyverbot
am Steuer" auf elektronische Geräte
der "Kommunikation, Information oder Organisation"
(darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden soll, geht im
Bundesrat in die zweite Runde.
Es handelt sich um eine
Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung selbst erlassen
werden kann; der Bundesrat muss jedoch zuvor zustimmen. Diese
Zustimmung sollte bereits auf der Bundesrats-Plenarsitzung am 7.
Juli 2017 erfolgen. Die Bundesregierung zog den Antrag jedoch
kurzfristig zurück (das Funkmagazin berichtete). Grund für den Rückzug
war die kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, in
der StVO erhöhte Bußgelder für Autofahrer, die keine
"Rettungsgasse" bilden, festzulegen.
Nach kurzer Zeit brachte die
Bundesregierung einen entsprechend geänderten Entwurf ein (das
Funkmagazin berichtete ebenfalls), über den der
Bundesrat nunmehr entscheiden muss.
Der voraussichtliche Zeitplan
sieht folgendermaßen aus: Am 6. September berät der
federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates über den
Entwurf; am 22. September stimmt das Bundesrats-Plenum
abschließend darüber ab.
Zwei Tage nach der
Bundesrats-Plenarsitzung findet die Wahl des Deutschen
Bundestages statt. Ob das Verkehrsministerium danach ungeachtet
des Wahlergebnisses die StVO-Änderung in Kraft setzt, bleibt
abzuwarten.
Wir halten unsere Leser über
die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.