Duldung zur Nutzung des 4-m-Bandes ausgelaufen

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Die Duldung zur beschränkten Nutzung von Teilen des 4-m-Bandes durch Funkamateure in Deutschland ist am 31. August 2017 ausgelaufen.

Die Duldung war Mitte Mai 2017 von der BNetzA in Form einer Amtsblatt-Mitteilung ausgesprochen worden und umfasste den Frequenzbereich 70,150 bis 70,180 MHz. Zur Nutzung waren nur Funkamateure der Genehmigungsklasse A berechtigt.

Ähnliche zeitlich befristete Duldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015. Im Jahre 2016 scheiterte eine Duldungsregelung am Veto des Verteidigungsministeriums, das Primärnutzer diese Frequenzbereichs ist.

Über eine Folgeregelung ist bisher nichts bekannt. Vermutlich wird der RTA für das Jahr 2018 eine ähnliche Regelung anstreben.

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