Die Duldung zur beschränkten
Nutzung von Teilen des 4-m-Bandes durch Funkamateure in
Deutschland ist am 31. August 2017 ausgelaufen.
Die Duldung war Mitte Mai
2017 von der BNetzA in Form einer Amtsblatt-Mitteilung ausgesprochen
worden und umfasste den Frequenzbereich 70,150 bis 70,180 MHz.
Zur Nutzung waren nur Funkamateure der Genehmigungsklasse A
berechtigt.
Ähnliche zeitlich befristete
Duldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015. Im Jahre
2016 scheiterte eine Duldungsregelung am Veto des
Verteidigungsministeriums, das Primärnutzer diese
Frequenzbereichs ist.
Über eine Folgeregelung ist
bisher nichts bekannt. Vermutlich wird der RTA für das Jahr 2018
eine ähnliche Regelung anstreben.