DJ5IL: Petition zur BNetzA-Störungsbearbeitung eingereicht

Der Funkamateur Karl Fischer, DJ5IL, hat am 29. August 2017 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zur Störungsbearbeitung durch die BNetzA eingereicht.

Die Petition trägt den etwas sperrigen Titel "Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen". DJ5IL kritisiert darin in erster Linie eine "Verfahrensanweisung" (VA 09/STÖ Vers. 4.1 v. 18.01.2017) und eine darauf aufbauende "Arbeitsanweisung" (AA 09/STÖ/01 Vers. 5 v. 12.01.2017), in denen u.a. die Vorgehensweise des BNetzA-Prüf- und Messdienstes bei der Bearbeitung von Störungen geregelt ist.

Nach Auffassung von DJ5IL verstoßen diese Anweisungen gegen die Vorgaben des EMVG und verhindern eine rechtmäßige Störungsbearbeitung. So sei z.B. allein die Übereinstimmung eines Betriebsmittels mit einschlägigen harmonisierten Normen kein Beweis dafür, dass das Betriebsmittel die grundlegenden Anforderungen nach § 4 EMVG tatsächlich erfüllt.

Die "Kann"-Bestimmungen in § 27 EMVG beziehen sich - so DJ5IL - nicht auf eine Wahlmöglichkeit,, ob die BNetzA die ihr übertragenen Aufgaben überhaupt wahrnimmt (die sei bereits in § 22 festgelegt), sondern lediglich darauf, wie sie diese wahrnehmen kann.

Die in den Anweisungen als "Gesamtschau" bezeichnete Vorgehensweise, zu der BNetzA-Mitarbeiter bei der Störungsbeseitigung angewiesen werden, genügt nach Darstellung von DJ5IL nicht dem Gesetzesauftrag des EMVG und ist deshalb unzulässig. Aus den Anweisungen müsse "deutlich hervorgehen, dass nicht nur zum Schutz hochstehender Rechtsgüter sondern auch zum Schutz vor den Auswirkungen von Betriebsmitteln, die nicht den Anforderungen des Gesetzes genügen, nötigenfalls besondere Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Betreiben solcher Betriebsmittel zu verhindern".

Karl Fischer hatte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit der Funkstörungs-Problematik befasst und sich insbesondere vehement gegen untaugliche Technologien wie Powerline (PLC) ausgesprochen. die solche Störungen im Funkspektrum verursachen können. So wandte er sich energisch gegen die Schaffung der neuen PLC-Norm 50561-1 (das Funkmagazin berichtete mehrfach).

Der vollständige Wortlaut der aktuellen Petition von DJ5IL kann im Internet unter http://cq-cq.eu/stoer2017pet.pdf heruntergeladen werden.


Update vom 01.09.2017:

Die in der Petition genannten BNetzA-Dokumente "Verfahrensanweisung VA 09/STÖ" und "Arbeitsanweisung AA 09/STÖ/01" hat der DARC auf seiner Website im Mitgliederbereich unter www.darc.de/der-club/referate/emv/problemthemen/#c216839 zum Download bereitgestellt.

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