"Funkgeräte am Steuer": Neuer Verordnungsentwurf liegt vor

Symbolbild von AngelikaGraczyk (pixabay.com/de/lenkrad-autofahren-fahrer-bmw-2058037/)

Das Verkehrsministerium und das Umweltministerium haben dem Bundesrat am 12. Juli 2017 einen neuen Verordnungsentwurf zu Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Bitte um Zustimmung zugesandt.

Damit geht die geplante Ausweitung des bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) in eine neue Runde. Bereits im Juni 2017 hatten die Ministerien dem Bundesrat einen weitgehend gleichlautenden Entwurf zugesandt. Dieser Entwurf wurde von der Bundesregierung kurz vor der Abstimmung im Bundesrats überraschend zurückgezogen. Grund für den Rückzug war die kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, erhöhte Bußgelder für Autofahrer, die keine "Rettungsgasse" bilden, in der StVO festzulegen.

In dem nunmehr vorliegenden neuen Entwurf ist die ursprünglich geplante Erweiterung des "Handyverbots am Steuer" auch auf Funkgeräte nahezu unverändert enthalten. Sie hat jetzt folgenden Wortlaut:

Eine ursprünglich vom Bundesrats-Verkehrsausschuss vorgeschlagene Übergangsfrist von drei Jahren für Funkgeräte ist im neuen Entwurf ebenfalls vorhanden. Dazu soll § 52 StVO folgender Absatz hinzugefügt werden:

Zitat
"(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden."

Die Übergangsfrist soll nicht mehr (wie ursprünglich angedacht) auf CB-Funk-Geräte beschränkt sein, sondern alle Funkgeräte umfassen.

Die Behandlung des neuen Verordnungsentwurfs im Bundesrat kann erst nach der Sommerpause im September 2017 erfolgen. Der Verkehrsausschuss tagt am 6. September, das Bundesrats-Plenum am 22. September.

Der volle Wortlaut des Verordnungsentwurfs kann als Bundesrats-Drucksache 556/17 im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=556-17 heruntergeladen werden.

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