Die geplante Erweiterung des
bisherigen "Handyverbots am Steuer" auf sämtliche
Funkgeräte soll nach einer Empfehlung des
Bundesrats-Verkehrsausschusses für "im Fahrzeug
festverbaute CB-Funkgeräte" erst nach dem
30. Juni 2020 gelten.
Das geht aus der
Ausschussempfehlung (BR-Drucksache 424/1/17) hervor, die der
Bundesrat am 26. Juni 2017 veröffentlicht hat.
In der Begründung dazu
heißt es:
Zitat
"Die Nutzung von
Freisprecheinrichtungen, die dem hand-held-Verbot Rechnung
tragen, ist bei den CB-Funkgeräten noch nicht so ausgeprägt
und qualitativ verbesserungswürdig. Es ist daher eine
Übergangsfrist erforderlich, um die Entwicklung von
Freisprecheinrichtungen zu ermöglichen, die insbesondere dem
Umstand Rechnung tragen, dass im Nutzfahrzeugbereich die
Kabinengeräusche lauter sind als im Pkw-Bereich."
Der volle Wortlaut der
Ausschussempfehlung kann im Internet unter http://t1p.de/gfu9 heruntergeladen
werden.
Die empfohlene
Drei-Jahres-Übergangsfrist beschränkt sich auf CB-Funkgeräte;
andere Geräte wie etwa Amateurfunkgeräte fallen nicht darunter.
Der Bundesrat entscheidet auf
seiner nächsten Plenarsitzung am 7.
Juli 2017, ob er der geplanten
Änderungsverordnung der StVO mitsamt der Ausschuss-Empfehlung
zustimmt.
Die geplante Änderung der
StVO war Ende Mai 2017 vom Verkehrsministerium und dem
Umweltministerium in den Bundesrat eingebracht worden (das Funkmagazin berichtete). Nach Zustimmung des
Bundesrats können die Ministerien die Änderungsverordnung im
Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Sie würde dann am Tage nach
der Veröffentlichung in Kraft treten.
Update vom 06.07.2017:
Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 06.07.2017
ihre in BR-Drucksache 424/17 vorgeschlagenen Änderungen der StVO
zurückgezogen. Der BR möge nicht weiter
darüber beraten.