Neuregelung "Funkgeräte am Steuer" - Ein Zwischenbericht

Symbolbild von KlausHausmann (pixabay.com/de/autobahn-reisen-fahren-autos-222854)

Wie das Funkmagazin am 5. Juni 2017 berichtete, planen das Verkehrsministerium und das Umweltministerium eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik" (darunter auch CB-Funk- und Amateurfunkgeräte) ausgeweitet werden soll.

Die geplante Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Deshalb haben die Ministerien dem Bundesrat Ende Mai 2017 einen entsprechenden Verordnungs-Entwurf vorgelegt.

Der Verordnungs-Entwurf durchläuft Im Bundesrat insgesamt fünf Fachausschüsse; federführend ist der Wirtschaftsausschuss, der den Entwurf am 21. Juni behandelt. Anschließend wird über den Entwurf - ggf. mit Änderungsvorschlägen der Fachausschüsse - im Plenum des Bundesrates entschieden.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 7. Juli 2017 statt. Ob über den Entwurf bereits auf dieser Sitzung entschieden wird, ist noch unklar; die vorläufige Tagesordnung der Sitzung wird am 20. Juni bekanntgegeben. (Siehe Update)

Die geplante Einbeziehung von Funkgeräten in das bisherige "Handyverbot" stößt bei Nutzern und Herstellern auf erhebliche Kritik und wird in Fachforen leidenschaftlich diskutiert. Insbesondere wird bemängelt, dass die geplante Regelung sogar das Halten eines Mikrofons während der Fahrt verbieten würde und dass dies praktisch einem "Funkverbot" gleichkäme.

Das Verkehrsministerium und Organe des Bundesrats haben sich mit Stellungnahmen bisher sehr zurückgehalten. Aus bisherigen Äußerungen des Ministeriums Dritten gegenüber geht hervor, dass das Ministerium die genannten Bedenken nicht teilt. Nach Auffassung des Ministeriums müsse lediglich sichergestellt sein, dass bei Funkgeräten das Mikrofon während der Fahrt nicht in der Hand gehalten wird. Die Bedienung des Mikrofons sei jedoch erlaubt, wenn es fest fixiert wird; dann dürfe die Sprechtaste gedrückt werden (Anmerkung der Red.: Ein reichlich praxisfremder Vorschlag). Alternativen wären z.B. Schalter am Lenkrad oder die Nutzung einer Freisprechanlage. Der reine Empfangsbetrieb, etwa zum Empfang von Baustellenwarnmeldungen, sei durch die geplante neue Regelung nicht betroffen.

Wir halten unsere Leser über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.


Update vom 20.06.2017:
Der Bundesrat hat am 20.06.2017 den Entwurf der Tagesordnung seiner nächsten Plenarsitzung am 07.07. veröffentlicht. Die geplante Änderung der StVO ist darin als Tagesordnungspunkt 82 aufgeführt.


Update vom 21.06.2017:
Am 21.06.2017 wurde im Verkehrs-Ausschuss des Bundesrats über die geplante Änderung der StVO beraten. Daneben wird der Vorgang auch im Ausschuss für Agrar und Verbraucherschutz, im Innenausschuss sowie im Rechts- und im Umweltausschuss behandelt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind jeweils nicht öffentlich, gleiches gilt für die Protokolle der Sitzungen. Die Ergebnisse werden jedoch in Form einer sog. "Ausschussempfehlung" zusammengefasst, die nach Auskunft des Bundesrats bis spätestens 27.06.2017 veröffentlicht wird.


Update vom 23.06.2017:
Einer Pressemeldung der SPD-Bundestagsfraktion zufolge hat der Verkehrausschuss des Bundesrats einen Antrag des Landes Niedersachsen angenommen, der zum Ziel hat, dass das geplante "Funkgeräte-Benutzungsverbot am Steuer" für CB-Funkgeräte erst in drei Jahren gelten soll. Der genaue Wortlaut des niedersächsischen Antrags ist noch nicht bekannt; er wird in der "Ausschussempfehlung" enthalten sein, die bis spätestens 27.06.2017 veröffentlicht werden soll.


Download-Link der Pressemeldung:
http://www.spdfraktion.de/node/2055997/pdf

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