Wie das Funkmagazin am 5. Juni 2017 berichtete,
planen das Verkehrsministerium und das Umweltministerium eine Änderung
der Straßenverkehrsordnung, mit der unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer"
auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und
Unterhaltungselektronik" (darunter auch CB-Funk- und Amateurfunkgeräte)
ausgeweitet werden soll.
Die
geplante Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Deshalb haben
die Ministerien dem Bundesrat Ende Mai 2017 einen entsprechenden Verordnungs-Entwurf vorgelegt.
Der
Verordnungs-Entwurf durchläuft Im Bundesrat insgesamt fünf
Fachausschüsse; federführend ist der Wirtschaftsausschuss, der den
Entwurf am 21. Juni behandelt. Anschließend wird über den Entwurf - ggf.
mit Änderungsvorschlägen der Fachausschüsse - im Plenum des Bundesrates
entschieden.
Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 7. Juli 2017
statt. Ob über den Entwurf bereits auf dieser Sitzung entschieden wird,
ist noch unklar; die vorläufige Tagesordnung der Sitzung wird am 20.
Juni bekanntgegeben. (Siehe Update)
Die geplante Einbeziehung von
Funkgeräten in das bisherige "Handyverbot" stößt bei Nutzern und
Herstellern auf erhebliche Kritik und wird in Fachforen leidenschaftlich diskutiert.
Insbesondere wird bemängelt, dass die geplante Regelung sogar das
Halten eines Mikrofons während der Fahrt verbieten würde und dass dies
praktisch einem "Funkverbot" gleichkäme.
Das Verkehrsministerium
und Organe des Bundesrats haben sich mit Stellungnahmen bisher sehr
zurückgehalten. Aus bisherigen Äußerungen des Ministeriums Dritten
gegenüber geht hervor, dass das Ministerium die genannten Bedenken nicht
teilt. Nach Auffassung des Ministeriums müsse lediglich sichergestellt
sein, dass bei Funkgeräten das Mikrofon während der Fahrt nicht in der
Hand gehalten wird. Die Bedienung des Mikrofons sei jedoch erlaubt, wenn
es fest fixiert wird; dann dürfe die Sprechtaste gedrückt werden
(Anmerkung der Red.: Ein reichlich praxisfremder Vorschlag).
Alternativen wären z.B. Schalter am Lenkrad oder die Nutzung einer
Freisprechanlage. Der reine Empfangsbetrieb, etwa zum Empfang von
Baustellenwarnmeldungen, sei durch die geplante neue Regelung nicht
betroffen.
Wir halten unsere Leser über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.
Update vom 20.06.2017:
Der Bundesrat hat am 20.06.2017 den Entwurf der Tagesordnung
seiner nächsten Plenarsitzung am 07.07. veröffentlicht. Die geplante
Änderung der StVO ist darin als Tagesordnungspunkt 82 aufgeführt.
Update vom 21.06.2017:
Am 21.06.2017 wurde im Verkehrs-Ausschuss des Bundesrats über die
geplante Änderung der StVO beraten. Daneben wird der Vorgang auch im
Ausschuss für Agrar und Verbraucherschutz, im Innenausschuss sowie im
Rechts- und im Umweltausschuss behandelt. Die Sitzungen der Ausschüsse
sind jeweils nicht öffentlich, gleiches gilt für die Protokolle der
Sitzungen. Die Ergebnisse werden jedoch in Form einer sog.
"Ausschussempfehlung" zusammengefasst, die nach Auskunft des Bundesrats
bis spätestens 27.06.2017 veröffentlicht wird.
Update vom 23.06.2017:
Einer Pressemeldung
der SPD-Bundestagsfraktion zufolge hat der Verkehrausschuss des
Bundesrats einen Antrag des Landes Niedersachsen angenommen, der zum
Ziel hat, dass das geplante "Funkgeräte-Benutzungsverbot am Steuer" für
CB-Funkgeräte erst in drei Jahren gelten soll. Der genaue Wortlaut des
niedersächsischen Antrags ist noch nicht bekannt; er wird in der
"Ausschussempfehlung" enthalten sein, die bis spätestens 27.06.2017
veröffentlicht werden soll.
Download-Link der Pressemeldung:
http://www.spdfraktion.de/node/2055997/pdf