Der Deutsche Bundestag hat in
seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 in Erster Lesung über einen Gesetzentwurf zu Änderung
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten.
Der Gesetzentwurf sieht vor,
dass nach Ablauf von zwei Jahren nach Verkündung des Gesetzes
nur solche Rundfunkgeräte auf dem Markt bereitgestellt werden
dürfen, die mit einer Schnittstelle ausgestattet sind, die es
"dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu
empfangen und wiederzugeben.
Betroffen von dieser Regelung
sollen nur solche Geräte sein, die den "Programmnamen
anzeigen" können. Gebrauchtgeräte und Bausätze sind
generell ausgenommen.
Zu dem Gesetzentwurf nahmen
vier Abgeordnete der Bundestagsfraktionen Stellung. Ihre Reden
wurden wegen fortgeschrittener Stunde nur zu Protokoll genommen.
Alle äußerten sich überwiegend positiv zu dem Entwurf.
Anschließend wurde der
Gesetzentwurf an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen,
die noch Änderungsvorschläge einbringen können.
Der Wortlaut des
Gesetzentwurfs kann im Internet unter http://t1p.de/w5ce heruntergeladen
werden. Der Wortlaut der zu Protokoll gegebenen Reden der
Bundestagsabgeordneten ist im Sitzungsprotokoll unter http://t1p.de/3etv zu finden (dort ab
Seite 24296 im PDF als "Anlage 34").