"Handyverbot am Steuer" soll auf CB-Funk ausgeweitet werden

Symbolbild von facundowin (pixabay.com/de/surfer-sonnenbrille-kappe-bus-vw-2089817)

Verkehrsministerium und Umweltministerium haben dem Bundesrat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt, mit dem unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer", das sich ausdrücklich nur auf "Mobil- oder Autotelefone" bezieht, auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik" ausgeweitet werden soll.

In der Begründung des Entwurfs wird beschrieben, welche Geräte damit gemeint sind:

Zitat
"Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. (...)" (Fettung durch uns)

Das Bußgeld für Verstöße gegen das Verbot soll dem Entwurf zufolge künftig 100 Euro betragen (bei Verkehrsgefährung 150 Euro, bei Sachbeschädigung 200 Euro,, in den beiden letzteren Fällen verbunden mit einem Fahrverbot von 1 Monat).

Der vollständige Wortlaut des Verordnungs-Entwurfs kann im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17 heruntergeladen werden.


Update vom 06.06.2017:

Der Bundesrat hat den umstrittenen Verordnungs-Entwurf als TOP 9 auf die Tagesordnung der 682. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21. Juni 2017 gesetzt.

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