Verkehrsministerium und
Umweltministerium haben dem Bundesrat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt, mit dem
unter anderem das bisherige "Handyverbot am
Steuer", das sich ausdrücklich nur
auf "Mobil- oder Autotelefone" bezieht, auf
"sämtliche technische Geräte der Kommunikations-,
Informations- und Unterhaltungselektronik" ausgeweitet werden
soll.
In der Begründung des
Entwurfs wird beschrieben, welche Geräte damit gemeint sind:
Zitat
"Unter die
Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und
CB-Funkgeräte, auch
solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer,
Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte,
E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und
Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman,
Discman und Notebooks. (...)" (Fettung durch uns)
Das Bußgeld für Verstöße
gegen das Verbot soll dem Entwurf zufolge künftig 100 Euro
betragen (bei Verkehrsgefährung 150 Euro, bei Sachbeschädigung
200 Euro,, in den beiden letzteren Fällen verbunden mit einem
Fahrverbot von 1 Monat).
Der vollständige Wortlaut
des Verordnungs-Entwurfs kann im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17 heruntergeladen
werden.
Update vom 06.06.2017:
Der Bundesrat hat den umstrittenen Verordnungs-Entwurf als TOP 9
auf die Tagesordnung der
682. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21. Juni 2017
gesetzt.