"Funkgeräte am Steuer": Drei Jahre Schonfrist für CB-Funk
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Die geplante Erweiterung desbisherigen "Handyverbots am Steuer" [URL:http://www.funkmagazin.de/180617.htm] auf sämtlicheFunkgeräte soll nach einer Empfehlung desBundesrats-Verkehrsausschusses für "im Fahrzeugfestverbaute CB-Funkgeräte" erst nach dem30. Juni 2020 gelten.
Das geht aus derAusschussempfehlung (BR-Drucksache 424/1/17) [URL:http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1] hervor, die derBundesrat am 26. Juni 2017 veröffentlicht…
Das geht aus derAusschussempfehlung (BR-Drucksache 424/1/17) [URL:http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1] hervor, die derBundesrat am 26. Juni 2017 veröffentlicht…