Die Bundesnetzagentur
(BNetzA) duldet befristet bis 31. August 2017 die Nutzung des
Frequenzbereichs 70,150 bis 70,180 MHz des 4-m-Bandes durch
Funkamateure der Genehmigungsklasse A. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die
Behörde in ihrem Amtsblatt und unter http://t1p.de/4m-duldung-2017 im Internet
veröffentlicht hat.
Die Duldung ist beschränkt
auf ortsfeste Amateurfunkstellen. Die Aussendungen dürfen eine
Strahlungsleistung von 25 Watt ERP und eine Bandbreite von 12 kHz
nicht überschreiten. Die Antenne muss horizontale Polarisation
aufweisen. Fernbediente Aussendungen sind nicht erlaubt.
Es besteht Logbuchpflicht,
d.h. Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf.
Antennenrichtung und ggf. das Rufzeichen der Gegenstation müssen
aufgezeichnet und mit Unterschrift des Rufzeicheninhabers
bestätigt werden.
Es handelt sich lediglich um
eine Duldung; regulär sind dem Amateurfunkdienst in Deutschland
keine Frequenzen des 4-m-Bandes zugeteilt.
Ähnliche befristete Duldungen gab es bereits in den Jahren 2014
und 2015.