Die Bundesnetzagentur (BNetzA) duldet befristet bis 31. August 2017 die Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 bis 70,180 MHz des 4-m-Bandes durch Funkamateure der Genehmigungsklasse A. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Behörde in ihrem Amtsblatt und unter http://t1p.de/4m-duldung-2017 im Internet veröffentlicht hat.
Die Duldung ist beschränkt auf ortsfeste Amateurfunkstellen. Die Aussendungen dürfen eine Strahlungsleistung von 25 Watt ERP und eine Bandbreite von 12 kHz nicht überschreiten. Die Antenne muss horizontale Polarisation aufweisen. Fernbediente Aussendungen sind nicht erlaubt.
Es besteht Logbuchpflicht, d.h. Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung und ggf. das Rufzeichen der Gegenstation müssen aufgezeichnet und mit Unterschrift des Rufzeicheninhabers bestätigt werden.
Es handelt sich lediglich um eine Duldung; regulär sind dem Amateurfunkdienst in Deutschland keine Frequenzen des 4-m-Bandes zugeteilt. Ähnliche befristete Duldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015.