BNetzA zur Logbuchpflicht und der Bedeutung von "Hinweisen"

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Anlass für die Anfrage war ein Passus in der "Freenet"-Allgemeinzuteilung. Darin heißt es unter Punkt 6 der "Hinweise":

Zitat

"Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen".

Einige Funkfreunde meinten, dass sich aus diesem Passus eine Art Aufzeichnungspflicht über Ablauf und Umfang des Funkverkehrs ergibt.

Die BNetzA stellte klar:

Der eingangs erwähnte Hinweis ist wortgleich auch in der PMR446-Allgemeinzuteilung enthalten.

Die Klarstellung der BNetzA, dass es sich bei "Hinweisen" in Frequenzzuteilungen nicht um Frequenznutzungsbestimmungen´handelt, ist auch hinsichtlich der Bewertung der "Hinweise" in der CB-Funk-Allgemeinzuteilung von Bedeutung.

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