Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung "...
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In § 9 BEMFV ist festgelegt, dass Betreiber ortsfester Amateurfunkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP der BNetzA anzeigen müssen, dass die Anlage die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhält.
Angesichts von derzeit rd. 65.000 Funkamateuren mit deutschem Individualrufzeichen lässt die Zahl von 19133 Anzeigen den Schluss zu, dass mehr als zwei Drittel der deutschen Funkamateure entweder
- keine Amateurfunkanlage betreiben,
- eine Anlage an einem Antennenstandort betreiben, für den eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA vorliegt,
- eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP betreiben, oder
- eine anzeigepflichtige Anlage betreiben, diese aber entgegen § 9 BEMFV nicht angezeigt haben.
Bereits im September 2013 hatte sich das Funkmagazin mit diesem Thema befasst. Damals lagen der BNetzA 21.958 "Selbsterklärungen" vor - bei rd. 70.000 Funkamateuren. Die Quote hat sich also seitdem kaum verändert.
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