EMVG: Brief von DK3GV an seinen Bundestagsabgeordneten...
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DK3GV bezieht sich dabei auf eine Antwort des Abgeordneten vom 4. Dezember 2016, in der dieser sattsam bekannte Stereotypen zu EMV - teilweise wörtlich einem Schreiben von Wirtschaftsminister Gabriel entnommen - geäußert hatte.
Nachstehend veröffentlichen wir den Brief von DK3GV mit dessen freundlicher Genehmigung:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Weiß (...),
zunächst bedanke ich mich dafür, dass Sie sich dieser Angelegenheit - der Problematik möglichst störungsfreier Funkfrequenzen - angenommen haben. Ich stelle aber fest, dass Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 4. Dezember 2016 eine Absage an den störungsfreien Empfang von Informationen, unter anderem durch Auslandsrundfunkdienste, sowie eine Absage an den völkerverbindenden Gedanken des Amateurfunks und des damit einhergehenden Zusammenkommens von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen ist. Ferner geht es nicht, wie in Ihren Zeilen formuliert, um die Privilegierung des Amateurfunks, sondern um die Vermeidung der Benachteiligung durch bewusst zugelassene Störungen!
ZitatSie schreiben: "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein individuelles Umfeld frei von elektromagnetischen Einflüssen."
Missverständnis oder ...? Es geht nicht um ein individuelles Umfeld frei von elektromagnetischen Einflüssen, es geht um vorbeugende Maßnahmen zum Erhalt der Nutzung von Funkfrequenzen zum Empfang des internationalen Hörfunks und zur möglichst störungsfreien Ausübung der Völkerverständigung.
ZitatSie schreiben: "Funkamateure sind bereits jetzt insoweit privilegiert, dass sie mit ihrem Betriebsmittel die Nachbarschaft mit Feldstärken belegen können, die weit jenseits des im häuslichen Umfeld Normalen liegen. Eine Vielzahl von Störungsmeldungen geht auf die Emissionen von Funkamateuren zurück."
Richtig ist: In einigen Einzelfällen mag es zu Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit, ausgelöst durch Funkamateure, kommen. Die Vielzahl der Störungen kommt indes aber nicht von Funkamateuren, sondern unter anderem von nicht korrekt abgeschirmten Kabelnetzen, Datenübertragungen auf nicht abgeschirmten Leitungen (Power Line Communication) und anderen Störquellen mehr. Diese Emissionen haben Sie in Ihrer Betrachtung eigenartigerweise vergessen.
ZitatSie schreiben: "Aufgabe der Bundesnetzagentur ist der faire Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungen. Hierbei ergehen im einen Fall Verwaltungsakte zu Gunsten, im anderen Fall zu Lasten einer Betriebsmittelart. Der Gesetzgeber hat im EMVG eine Abwägung getroffen, in welchen Fällen ein Betriebsmittel Vorrang vor anderen hat und folglich eine Anordnung gegen die Störquelle ergehen kann. Der Amateurfunkdienst fällt nicht darunter. Die diesbezüglich besonders geschützten Anwendungen sind z.B. die Störung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes, oder wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Für alle anderen Anwendungen gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip."
Sie betonen die Gefahr für Leib und Leben. Aber es sind doch gerade die Funkamateure, die in Notsituationen aufgrund ihrer drahtlosen Kommunikation Hilfe leisten bzw. Hilfe leisten können und somit auch öffentliche Organe unterstützen! Aber gerade diese Möglichkeit wird durch die nun ermöglichte Anhebung des Störpegels letztendlich konterkariert! Ferner sprechen Sie von Fairness: Ist es fair, Störungen legalisieren zu wollen und den Funkamateur und den Kurzwellenhörfunkhörer durch immer weiter eingeschränkte Empfangsmöglichkeiten von der Weltgemeinschaft der Funkamateure und Kurzwellenhörer auszugrenzen?!
ZitatSie schreiben: "Es gibt auch keinen Rechtsanspruch, jeden Radiosender dieser Welt an jedem Ort über jeden Empfangsweg ungestört empfangen zu können. Insbesondere nicht wenn der Radiosender jederzeit über andere Medien wie z.B. das Internet empfangen werden könnte."
In der Praxis heißt dies, in einem Katastrophenfall von einem sicheren Medium, den Empfang des Hörfunks unter anderem durch ein Kofferradio, versorgt mit externer Energie (Batterie, Notstrom), aufzugeben. Ebenfalls wird auf die Hilfe des Funkamateurs in Notfällen (siehe oben) verzichtet, da ihm seine Kommunikationsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Ein kontraproduktives Verhalten, dem vorbeugende Maßnahmen besser entgegenstehen würden.
ZitatSie schreiben: "Die Zahl der Störungsmeldungen hat im Übrigen in den letzten Jahren, trotz der weiter zunehmenden Verbreitung von EMV-relevanten Produkten, nicht zugenommen. Dies ist ein Beleg, dass das Zusammenspiel von Betriebsmitteln, das im EMVG geregelt wird, in aller Regel funktioniert und hier keine Verschärfungen geboten sind, die natürlich auch zu Mehrkosten führen würden."
Die Einsparung finanzieller Mittel als Begründung zur Freigabe eines erhöhten Störpegels auf den Frequenzen als Maßstab heißt letztendlich nichts anderes, als die Aufgabe der Störungskontrolle auf den Frequenzen zugunsten eines besseren Haushaltes. Polemisch angemerkt: Um wirtschaftlich noch besser dazustehen, könnte man die Kontrollorgane, also die Bundesnetzagentur und ihre Messstellen, ganz abschaffen!
ZitatSie schreiben: "Die Bundesnetzagentur arbeitet seit Jahren gut mit Funkamateuren und ihren Verbänden zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen, die das EMVG hierfür bietet, haben sich hierfür als hinreichend und praktikabel erwiesen".
Im Klartext heißt dies: Wenn die Frequenzen weiter ungehindert "vermüllt" werden dürfen, wird drahtlose Kommunikation zukünftig nur noch durch fernbedienbare Funkstationen außerhalb des weiter steigenden Störnebels auf den Frequenzen möglich sein, wenn überhaupt. Weil die Maßnahmen eben nicht, wie behauptet, "hinreichen und praktikabel" sind. Dies aber kann doch nicht das Ansinnen eines in einer Demokratie garantierten und frei empfangbaren Hörfunks und einem völkerverständigenden Amateurfunks sein, von der Störung anderer Funkdienste ganz zu schweigen.
Resümee: Offensichtlich verhält es sich mit der Störungsunterbindung auf Funkfrequenzen ebenso, wie mit der Kriminalitätsbekämpfung im Internet. Hierzu informierte mich ein IT-Spezialist des Polizeireviers Waldkirch, dass erst nach dem Eintritt des Schadenfalls eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Auch hier interessiert sich ganz offensichtlich niemand für vorbeugende Maßnahmen, man lässt die Dinge, wie auch hier im Funk laufen, bis der dann nicht mehr zu verhindernde "Schadensfall" - Wegfall der Frequenznutzungsmöglichkeit - eintritt. Ein für mich absolut nicht nachvollziehbares Vorgehen! In der Praxis heißt das überspitzt formuliert: Jeder kann mit einer Waffe im Land rumlaufen, solange der Schadensfall, also der Tod einer Person, nicht gegeben ist. Weil Vorbeugen ja nicht mehr opportun scheint!
Anstatt die Dinge schön zu reden, sollte die Reißleine gezogen werden, ehe es zu spät ist. Oder soll eine so grandiose Erfindung, wie die der drahtlosen Kommunikation, aufgrund kontraproduktiver Entscheidungen zugunsten von weiter zunehmenden Störfaktoren, dem Verfall geopfert werden!?
Bedanken möchte ich mich dafür, dass Sie sich überhaupt gemeldet haben, ein Bundestagsmitstreiter aus dem Landkreis, den ich auch über die Problematik der gestörten Frequenzen informiert hatte, hat sich bis heute nicht gemeldet, obwohl er bei einer Vorführung der Funkamateure auf den Science Days im Europa Park in Rust durchaus positive Worte über das Wirken der Funkamateure fand. Vielen Dank, Herr Weiss, dass Sie sich dieser Angelegenheit angenommen haben und durch mein Ansinnen hoffentlich nachvollziehbare Gründe für den Erhalt sauberer Frequenzen bei zukünftigen Entscheidungen im Bundestag zu diesem Thema mit bedenken,
mit freundlichen Grüßen
Horst Garbe
Soweit die Stellungnahme von Horst Garbe, DK3GV. Er ist für Kommentare unter E-Mail horstgarbedk3gv[at]posteo.de erreichbar.
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