Dem Funkamateur wurde vorgeworfen, im Jahre 2015 über das 70-cm-Relais DF0HHH mehrfach und über einen längeren Zeitraum Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und volksverhetzende Äußerungen verbreitet zu haben.
Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona statt. Nach der Anhörung zahlreicher Zeugen und der Vorlage von Material der Bundesnetzagentur (darunter Tonaufnahmen der Relais-Aussendungen) kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe zutreffend sind. Es verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
Auf die Herausgabe der zur Tat benutzten Geräte, die zuvor bei einer Haussuchung sichergestellt wurden, verzichtete der Betroffene.
Der Verurteilte kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Berufung einlegen.
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