Bundestagsfraktion "DIE LINKE" stellt Kleine Anfrage zu EMV

Symbolbild von reginaspics (pixabay.com/de/kuppel-regierungsgebäude-berlin-1728481/)

Anlass ist das novellierte EMVG, das der Deutsche Bundestag am 29. September 2016 verabschiedet hatte (das Funkmagazin berichtete).

"DIE LINKE" weist in ihrer Kleinen Anfrage u.a. auf die unzulänglichen Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Ermittlung und Beseitigung von Funkstörungen hin. Sie verweist auch auf die kritischen Stellungnahmen des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA) im Vorfelde der Gesetzgebung, die letztlich vom Gesetzgeber vollständig ignoriert wurden.

Die Fraktion stellt deshalb der Bundesregierung 20 Fragen, bei denen es insbesondere um die Anzahl und Bearbeitung von Funkstörungen, die Sicherstellung der EMV-Konformität von Elektrogeräten im Rahmen der Marktaufsicht und den Stellenwert des Amateurfunkdienstes in Krisensituationen geht.

Der vollständige Wortlaut der Kleinen Anfrage kann als Bundestags-Drucksache 18/10367 unter dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810367.pdf vom Server des Deutschen Bundestages abgerufen werden.


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