BNetzA will Frequenzplan ändern - Hobbyfunk nicht betroffen
Es handelt um dieFrequenzbereiche 450 bis 470 MHz, 694 bis 790 MHz, 1350 bis 1400MHz und 1,518 bis 1,525 GHz. Die Änderungen betreffenBetriebsfunk/Bündelfunk,…
Die Gesamtsumme für diese drei Jahre beträgt 88,57 Euro. Funkamateure, die ihre Zulassung zum Amateurfunkdienst erst im Laufe dieser Jahre erhalten haben oder ihre Zuteilung in diesem Zeitraum zurückgegeben haben, zahlen anteilmäßig entsprechend weniger.
Die BNetzA ist gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Beiträge für jedes Jahr in Nachhinein je nach Verwaltungsaufwand für die entsprechende Nutzergruppe festzulegen. Grundlage für die Höhe der jetzt erhobenen Beiträge ist die sog. "Achte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 31. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und die im Internet unter http://tinyurl.com/tkg-beitraege-2012-14 heruntergeladen werden kann.
Über die genaue Höhe der jährlichen Verwaltungsaufwendungen, die der Berechnung der TKG- und EMVG-Beiträge zugrunde liegen, und deren Aufschlüsselung auf die Nutzergruppen macht die BNetzA keine Angaben.
Für die Nutzung des CB-Funks und anderer Jedermannfunk-Anwendungen werden keine TKG- und EMVG-Beiträge erhoben.