Das neue Gesetz biete keine Verbesserung, aber auch keine Verschlechterung der (unzureichenden) Funkschutzsituation gegenüber dem bisherigen Gesetz.
DL3MBG kritisierte, dass die Eingaben des RTA und von anderen Personen im neuen Gesetz nicht berücksichtigt wurden. Enttäuschend sei, dass die Politik die Chance verpasst habe, "sich beispielsweise im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss Expertise zu holen". Diese Möglichkeit habe der RTA mehrfach angeboten, "damit alle Entscheidungsträger wirklich verstehen, wo und warum uns der Schuh drückt".
Er - DL3MBG - ziehe das Fazit, dass die Politik "kein Fingerspitzengefühl mehr für Minderheitenschutz" habe und nur noch mit dem Mainstream schwimme. Deutschland habe es verpasst, "einen Nährboden für Spitzenkräfte im Funkbereich attraktiv zu halten". Er habe aber auch Sorge um die Demokratie. "Wenn andere Gesetze auch so einfach durchgewunken werden", werde ihm "mulmig".
Zur Frage, wie weitergeht, erklärte DL3MBG, es werde erstens zu prüfen sein, "ob ggf. eine Beschneidung der Informationsfreiheit (...) nach Artikel 5 GG vorliegt. Dann wäre eine Verfassungsklage denkbar".
Zweitens scheine dem RTA "eine konkrete Umsetzung der [dem Gesetz zugrunde liegenden] Richtlinie nicht gegeben zu sein, da diese keine Abstufungen der Eingriffsbefugnisse der Administrationen vorsieht". Es könne "Europa nicht egal sein, wenn die Richtlinien nicht im Sinne des Europaparlaments umgesetzt werden". Kontakt zur Kommission sei "seitens der Funkamateure bereits aufgenommen" worden.
Das vollständige Interview mit Christian Entsfellner, DL3MBG, steht im Internet unter www.alximedia.de/radio/DARC-Radio-09102016.mp3 als Audiofile (ab ca. Minute 20:00) zur Verfügung.
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