Unnötiger BNetzA-Einsatz auf der HAM RADIO

Bild Friedrichshafen Ham Radio 2010 von Iz1ksw (www.flickr.com/photos/iz1ksw/4736000923/), Lizenz CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/)

Dem Bericht zufolge besuchte ein Mitarbeiter der BNetzA-Außenstelle Karlsruhe/Reutlingen den Stand der Firma Eisch-Kafka-Electronic und stellte dort einen Mess-Sender vom Typ SIG01 sicher, der von Eisch-Kafka als Bausatz vertrieben wird. Der BNetzA-Mitarbeiter begründete dies damit, dass der SIG01 keine CE-Kennzeichnung aufweist. Außerdem sprach er ein Vertriebsverbot für den SIG01 aus und und die Firma erhielt einen Kostenbescheid der BNetzA über 433 Euro.

Offenbar hatte der BNetzA-Mitarbeiter übersehen, dass gem § 2 Abs.1 Nr. 4 EMVG Bausätze, die für Funkamateure bestimmt sind, nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen. So ist es kein Wunder, dass die BNetzA - nachdem die Firma einen Anwalt eingeschaltet hatte - das Vertriebsverbot und den Kostenbescheid schnell wieder aufhob.

Die Kosten für die blamable Aktion trägt die BNetzA.


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