"Handy-Verbot am Steuer" soll auf andere Geräte ausgeweitet werden

Bild Driving von Masha (flickr.com/photos/aplysia/2623726547/), Lizenz CC BY 2.0 (creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Den Medienberichten zufolge soll das Verbot "allgemeiner" formuliert werden. Derzeit sind von dem Verbot lt. § 23 StVO nur "Mobil- oder Autotelefone" betroffen, wenn diese während der Fahrt "gehalten werden". CB- und Amateurfunkgeräte sind davon bisher nach herrschender Rechtsmeinung nicht betroffen, weil es sich nicht um "Telefone" handelt.

Die LIste der "verbotenen Geräte am Steuer" soll nun erweitert werden. Das Ministerium beruft sich dabei auf einen Beschluß der Verkehrsminister der Bundesländer vom April dieses Jahres. In dem Beschluss heißt es zum "Handyverbot am Steuer" u.a., der Gesetzgeber solle "neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzerverhalten erfassen, die in ähnlicher Weise die Verkehrssicherheit gefährden".

Welche Geräte künftig unter das Verbot fallen werden, ist derzeit noch unklar. Medienberichten zufolge nannte das Verkehrsministerium als Beispiel "Tabletcomputer wie das iPad". Ob künftig auch Mobilfunkgeräte für CB- und Amateurfunk davon betroffen sind, kann erst beurteilt werden, wenn der genaue Wortlaut der geänderten Verordnung feststeht.

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