BnetzA sagt getarnten Funk-Kameras "den Kampf an"

Bereits im April teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit, sie sei in mehr als 70 Fällen gegen den Verkauf und Besitz solcher Kameras vorgegangen. Verkäufer würden "im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens kontaktiert, damit diese künftig den Vertrieb unterlassen und die Käufer der Gegenstände benennen". Von den Verkäufern und Käufern werde die Vernichtung der Gegenstände verlangt.

Gemäß § 90 TKG sind Herstellung, Einfuhr, Verkauf und Besitz(!) solcher Geräte in Deutschland verboten. Zuwiderhandlungen können gem § 148 TKG als Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit!) geahndet werden.

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