Duldung zur Nutzung des 4-m-Bandes ausgelaufen
Die Duldung war Mitte Mai2017 von der BNetzA in Form einer Amtsblatt-Mitteilung [URL:http://t1p.de/4m-duldung-2017] ausgesprochenworden und umfasste den Frequenzbereich 70,150 bis 70,180 MHz.Zur Nutzung waren nur Funkamateure der Genehmigungsklasse Aberechtigt.
Ähnliche zeitlich befristeteDuldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015. Im Jahre2016 scheiterte…