Im Frequenzplan sind die Nutzungsmöglichkeiten für Funkdienste und -anwendungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Die Änderung des Frequenzplans war erforderlich, weil Beschlüsse der ITU-Weltfunkkonferenz 2012, Vorgaben von EU und CEPT/ECC und Änderungen in der Frequenzverordnung eingearbeitet werden mussten..
Im Bereich des CB-Funks gibt es folgende geringfügige Änderungen:
- Die bisherigen zwei getrennten Einträge zum CB-Funk (getrennt für Kanal 1-40 und Kanal 41-80) wurden zu einem Eintrag (für Kanal 1-80) zusammengefasst.
- In der Rubrik für die zulässige Strahlungsleistung wurde der bisherige Eintrag "12 W PEP für SSB" in "12 W ERP für SSB" geändert. Neu hinzugekommen ist der Eintrag "4 W ERP zur Übertragung digitaler Daten".
- Alle übrigen Parameter blieben unverändert.
Im Eintrag für die im CB-Funkbereich arbeitende SRD-Funkanwendung "Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter" wurde die max. zulässige Strahlungsleistung von bisher "50 mW ERP" auf "100 mW ERP" erhöht.
Im Eintrag für das sog. "Freenet" wurde die Nutzungsbezeichnung von "Betriebsfunk" in "Kurzstreckenfunk" geändert und der Frequenzbereich an die nunmehr sechs Kanäle angepasst.
Im Eintrag für PMR446 gibt es keine Änderungen.
Die Vorgaben im Frequenzplan haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Nutzer. Für die Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen Frequenzzuteilung maßgeblich.
Der neue Frequenzplan kann im Internet unter http://tinyurl.com/frequenzplan-2016 heruntergeladen werden.