"Notfall-Ausweis" für "Elektrohypersensible"...

Bild "Photo of the day (18/365)" von Daniel Oldfield (www.flickr.com/photos/democlez/), Lizenz CC BY 2.0 (creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Der "Notfall-Ausweis" und die "Notfall-Karte", auf denen in großen roten Lettern das Wort "!GEFAHR!" prangt, enthalten recht merkwürdige Anweisungen für den Umgang mit solchen vermeintlich "elektrohypersensiblen" Personen in Notfällen.

So wird z.B. vom Rettungspersonal gefordert, dass während des Transports des Patienten im Krankenwagen "alle Arten von Funk abzuschalten" sind. Nur "im dringenden Notfall" dürften "sehr kurze Gespräche über die Außenantenne" des Fahrzeugs "oder in weiter Entfernung vom Patienten" geführt werden.

Die Unterbringung und Behandlung des Patienten habe "in Räumen mit niedrigster Funkbelastung" zu erfolgen. An Orten, an denen sich der Patient aufhält - so heißt es im "Notfall-Ausweis" weiter - dürften "Handys, WLAN, Schnurlos-Telefone und sonstige Funkanwendungen" nicht zum Einsatz kommen, sonst würden "innerhalb kürzester Zeit" Symptome bzw. lebensbedrohliche Körperreaktionen auftreten, die "dann nicht mehr beeinflussbar" seien.

Bei Ohnmacht des Patienten sei dieser "so schnell wie möglich aus der EMF-Exposition [zu] entfernen und in EMF-freie Räume oder Gebieter [zu] bringen". Magnetresonanz-Untersuchungen seien zu vermeiden.

Natürlich sind diese Vorgaben für Rettungspersonal und Ärzte nicht bindend. Diese sind bei der Behandlung von Notfällen an medizinische Standards und gesetzliche Vorgaben gebunden und nicht an Anweisungen, die auf obskuren Vorstellungen von "Elektrosmog"-Selbsthilfegruppen beruhen.

Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Forum des IZgMF unter www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=61690 statt.


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