Stabo erhebt Einwände gegen Entwurf der CB-Allgemeinzuteilung

Der CB-Funk-Hersteller "Stabo Elektronik" hat am 4. November 2015 in einer E-Mail an die Bundesnetzagentur Einwände gegen den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung erhoben.

Die Einwände beziehen sich auf zwei Punkte des Entwurfs: Die Beschränkung der Strahlungsleistung bei Datenübertragung auf 4 Watt auch bei SSB sowie die Bemessung der zulässigen Strahlungsleistung in ERP.

Dem Entwurf zufolge ist die Datenübertragung auf den Kanälen 6,7,24 und 25 in SSB (Betriebsarten J1D und J2D) nur mit 4 Watt ERP erlaubt. Dies ist nach Auffassung von Stabo "nicht machbar, da die meisten Geräte aktuell mit 12 Watt PEP arbeiten". Die max. zulässige Strahlungsleistung müsse daher - wie bei Verwendung von SSB in der Sprachübertragung (Betriebsart J3E) 12 Watt betragen.

Stabo bemängelt außerdem, dass die zulässige Strahlungsleistung generell in der Rechengröße "ERP" festgelegt ist. Die "Festlegung der max. zulässigen, effektiven Strahlungsleistung (ERP) zur Limitierung" sei für den CB-Funker "nicht nachvollziehbar, da ihm dazu das erforderliche technische Wissen fehlt." Deshalb solle hier eine "Limitierung der Sender-Ausgangsleistung auf 4 Watt Trägerleistung in AM/FM und 12 Watt PEP in SSB bei Verwendung von vertikalen Rundstrahlern" angesetzt werden.

Die Bundesnetzagentur hatte am 28. Oktober 2015 den Entwurf einer neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung veröffentlicht, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Die Behörde bietet die Möglichkeit, den Entwurf bis zum 30. November 2015 zu kommentieren (das Funkmagazin berichtete).

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