Französin erstreitet befristet Rente wegen "Elektrosensibilität"

Die Geschichte einer angeblich "elektrosensiblen" Französin, die vor Gericht eine zeitlich befristete monatliche Rente erstritten hat, geistert seit Anfang September durch die Medien.

Die 39-jährige Frau gibt an, seit dem Jahre 2010 unter "elektromagnetischer Hypersensitivität" (EHS) zu leiden. Von der zuständigen Behörde war ihr am 1. April 2013 eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als 50 Prozent bescheinigt worden. Damit hatte sie keinen Anspruch auf eine "Unterstützung behinderter Erwachsener".

Gegen diese Entscheidung klagte die Frau vor dem "TCI", einem Schiedsgericht im südfranzösischen Toulouse, das für Streitfälle bei Erwerbsunfähigkeit zuständig ist. Sie begründete die Klage damit, dass ihre Situation zuvor nicht sorgfältig genug eingeschätzt worden sei und ersuchte um die Gewährung der besagten "Unterstützung behinderter Erwachsener".

Das TCI holte ein Gutachten eines Arztes namens Dr Pierre Biboulet ein. Dieser bestätigte der Betroffenen ein "Syndrom der Hypersensibiltät gegenüber elektromagnetischen Wellen" ("Syndrome d'hypersensibilité aux ondes électromagnétiques"). Dies sei im französischen Gesundheitssystem nicht anerkannt, wohl aber - so der Arzt - in anderen Ländern. Die Beschreibung der klinischen Symptome sei "unwiderlegbar". 19 Körperfunktionen könnten gestört werden, bis hin zum Kreislaufkollaps. In geschützter Umgebung sei die Behinderung "Null", in widriger Umgebung könne sie 100 Prozent betragen. Man dürfe nicht davon ausgehen, dass die Behinderung endgültig sei, sondern auf eine therapeutische Lösung oder eine Verringerung der Symptome hoffen.

Das Gericht entschied daraufhin am 8. Juli 2015, dass die Betroffene gegenwärtig einen Erwerbsunfähigkeitsgrad von 85 Prozent aufweist. Ihr sei rückwirkend vom 1. April 2013 an für die Dauer von zwei Jahren die "Unterstützung behinderter Erwachsener" zu gewähren. (Über die Höhe der Unterstützung macht das Urteil keine Angaben. Presseberichten zufolge handelt es sich um 680 Euro monatlich, andere Quellen sprechen von 800 Euro.)

Während die Anwältin der Betroffenen das Urteil als "Präzedenzfall" bezeichnet, weist das französische Verbraucherschutzportal "Que Choisir" darauf hin, dass die zur Zahlung verurteilte Stelle gegen das Urteil bereits Beschwerde erhoben hat. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens ist nichts bekannt. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob nach Ablauf des vom Gericht festgelegten Zwei-Jahres-Zeitraums weitere Zahlungen erstritten wurden.

Der Originaltext des Urteils kann als Faksimile unter http://tinyurl.com/pvd382v abgerufen werden. Eine nicht autorisierte deutsche Übersetzung, die von einer mobilfunk-kritischen Vereinigung erstellt wurde, ist unter http://tinyurl.com/ohuqlah zu finden.

Bildquelle: Vodafone LTE Basisstation Rammenau von Vodafone Medien | Attribution-NoDerivs 2.0 Generic (CC BY-ND 2.0)

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