Verfahren wg. Betriebsverbot gegen Funkamateur eingestellt
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Das Verwaltungsgericht Köln hat ein Verfahren wegen eines Betriebsverbotes, das gegen einen Funkamateur verhängt wurde, eingestellt. Darüber berichtet Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner Website.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 21. Oktober 2014 gegen einen Funkamateur ein halbjähriges Betriebsverbot für das 80-Meter-Band ausgesprochen. Die Behörde warf dem Funkamateur vor, er habe entgegen der Amateurfunkverordnung mehrfach sein Rufzeichen nicht genannt sowie "Selbstgespräche" geführt. Insbesondere soll er - so berichtet Rechtsanwalt Riedel - nach Auffassung der Behörde "den Funkverkehr und Gespräche anderer Funkamateure auf der Frequenz durch ständige Zwischenbemerkungen gestört haben".
Der Funkamateur legte gegen das Betriebsverbot Widerspruch ein. Dieser wurde von der BNetzA am 26. Januar 2015 zurückgewiesen. Daraufhin erhob der Funkamateur Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Am 8. Juni 2015 stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein, weil zu diesem Zeitpunkt das im Oktober 2014 verhängte halbjährige Betriebsverbot schon abgelaufen war. Ohne auf die näheren Umstände des Betriebsverbots einzugehen, bestimmte das Gericht, dass die Kosten des Verfahrens von der Behörde und dem Funkamateur jeweils zur Hälfte zu tragen sind. Die Kostenentscheidung ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: VG Köln - 1 K 615/15
Bildquelle: DARC Funkertag 2004 von Axel Schwenke | Lizenz CC BY-SA 2.0