BNetzA verbreitet(e) veraltete Informationen zum CB-Funk
- FM-Funkmagazin
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verbreitet im Internet auf ihrer Website veraltete Informationen zum CB-Funk.
Auf einer angeblich am 5. März 2015(!) aktualisierten Informationsseite der BNetzA zum CB-Funk heißt es, die maximale Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk betrage in der Modulationsart AM 1 Watt und in der Modulationsart SSB 4 Watt. Die Behörde verlinkt dazu auch auf ein Informationsblatt (PDF), das ebenfalls diese Informationen enthält.
Die dort von der Behörde genannten Strahlungsleistungen sind völlig veraltet und entsprechen längst nicht mehr den aktuellen Vorschriften.
Bereits seit 7. Dezember 2011, also seit weit mehr als drei Jahren, sind im CB-Funk durch Allgemeinzuteilung (Vfg. 77/2011) Strahlungsleistungen von 4 Watt (AM) bzw. 12 Watt (SSB) erlaubt.
Update vom 07.04.2015:
Das ging ja schnell: Nur einen Tag nach dem Erscheinen des obigen Funkmagazin-Beitrags hat die BNetzA ihre Informationsseiten zum CB-Funk geändert.
Aufmerksame Leser hatten sich an die BNetzA gewandt und die Behörde auf ihre Fehler hingewiesen. Die BNetzA reagierte rasch und korrigierte die veralteten Angaben zu den zulässigen Strahlungsleistungen im CB-Funk.
Das beanstandete Informationsblatt (PDF) ist zur Zeit zwar immer noch abrufbar, die Links dorthin wurden jedoch von der Behörde entfernt.