Neues BNetzA-Tool zur Standortbescheinigungspflicht von CB-Anlagen
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Internet ein Online-Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt, mit dem CB-Funker überprüfen können, ob ihre ortsfeste CB-Funkanlage standortbescheinigungspflichtig ist.
Das Programm trägt die Bezeichnung "WattWächter-CB-Funk". Nach Eingabe der Sendeleistung und Auswahl der Antenne bzw. des Antennengewinns berechnet das Programm die sog. "äquivalente isotrope Strahlungsleistung"(EIRP) der CB-Funkanlage. Der EIRP-Wert ergibt sich aus der Senderausgangsleistung abzüglich der Verluste in der Antennenzuleitung zuzüglich dem Antennengewinn in dBi.
Für ortsfeste Sendeanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP ist in Deutschland eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur erforderlich (Ausnahmen gibt es z.B. für Amateurfunkanlagen). Das gilt auch für ortsfeste CB-Funkanlagen; mobile und portable Anlagen sind davon nicht betroffen.
CB-Funkanlagen können den Wert von 10 Watt EIRP erreichen bzw. überschreiten, wenn bei einer in die Antenne eingespeisten Leistung von 4 Watt der Antennengewinn 4 dBi oder mehr beträgt.
In der Standortbescheinigung legt die Behörde Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.
Die Standortbescheinigungspflicht ist nicht neu; es gibt sie im Kern bereits seit dem Jahre 1992. Im CB-Funk wurde sie bisher weitgehend ignoriert. Mit der Freigabe von 12 Watt SSB ist die Standortbescheinigungspflicht jedoch erneut in den Blickpunkt der CB-Funker gerückt.
Kritiker hatten lange bemängelt, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts erforderliche Wissen bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht zwingend vorausgesetzt werden kann. Das Wirtschaftministerium erklärte daraufhin im Mai 2012, es habe eine Lösung zur Erkennung der 10- Watt-EIRP-Grenze durch CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag gegeben (das Funkmagazin berichtete). Bisher gab es leichtverständliche Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts nur von privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter www.dc4fs.de/eirp.htm
Seit August 2013 kann der Betrieb einer ortsfesten Funkanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10-Watt-EIRP ohne Standortbescheinigung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro. Ein Antrag auf Erteilung einer Standortbescheinigung kann im Internet unter http://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/STOB.pdf heruntergeladen werden.
Ergänzender Hinweis vom 5. April 2015:
Unabhängig von dem oben genannten Online-Tool bietet die BNetzA - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - unter http://tinyurl.com/q6w24lj auch ein Programm namens "Watt-Wächter CB" zum Download an. Im Gegensatz zu dem Online-Tool erlaubt dieses Programm die Eingabe zusätzlicher Parameter z.B. zur Kabeldämpfung und zur Antennenposition. Die Angaben des Programms zu Antennengewinnen basieren auf NEC-Daten, während das Online-Tool offenbar auf teilweise unrealistische Hersteller-Angaben zurückgreift.
Das Programm "Watt-Wächter CB" bietet die Möglichkeit, Personenschutzabstände zu berechnen und die ermittelten Daten ggf. in einen Antrag auf Erteilung einer Standortbescheinigung zu übernehmen und auszudrucken.
Eine ausführliche Beschreibung des Programms ist unter http://tinyurl.com/pfxvwu9 zu finden.