Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten

In der Tschechischen Republik sind am 15. Februar 2015 geänderte CB-Funk-Bestimmungen in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass die bisherigen Verbote für die Verwendung von Sprachverschleierern ("Speech Scramblers") und Transpondern aufgehoben wurden. Entfallen ist auch das bisherige Verbot, dass CB-Funkanlagen weder direkt noch indirekt mit öffentlichen Kommunikationsnetzen verbunden werden dürfen.

Nach Auffassung des in Tschechien lebenden Funkpioniers Reinhard Mader, der gute Kontakte zur tschechischen Fernmeldeverwaltung unterhält, sind damit in der Tschechischen Republik im CB-Funk jetzt u.a. auch Gateway- und Semiduplexbetrieb erlaubt.

Die Tschechische Republik ist nach wie vor das einzige europäische Land, das im CB-Funk die deutschen "nationalen Zusatzkanäle" 41 bis 80 übernommen hat. Ebenso wie in Deutschland dürfen in Tschechien die CB-Kanäle 1 bis 80 in der Modulationsart FM genutzt werden, die Nutzung der Modulationsarten AM und SSB ist nur auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die zulässige Sendeleistung beträgt 4 Watt in den Modulationsarten AM und FM sowie 12 Watt ERP in der Modulationsart SSB.

Richtantennen sind nach wie vor nur dann erlaubt, wenn sie keinen Gewinn in horizontaler Ebene aufweisen.

In der Tschechischen Republik sind bestimmte Kanäle für spezielle Nutzungen vorgesehen:

  • Der Kanal 9 ist für Notrufe reserviert;

  • die Kanäle 10 und 19 sollen bevorzugt für Verkehrsinformationen benutzt werden;

  • die Kanäle 18 und 23 sind für den Betrieb von ferngesteuerten Stationen im "Idle-Modus" vorgesehen;

  • der Kanal 1 soll vorzugsweise als Anrufkanal und der Kanal 80 für Anrufe mit Selektivruf genutzt werden; nach dem Verbindungsaufbau soll auf einen anderen Kanal gewechselt werden.

Eine englische Übersetzung der geänderten tschechischen CB-Funk-Bestimmungen kann im Internet unter www.funkmagazin.de/docs/cb_czech_2015.pdf heruntergeladen werden.

Über den Autor

FM-Funkmagazin FM-Funkmagazin