AFu: BNetzA duldet beschränkte Nutzung des 4-m-Bandes
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Die Bundesnetzagentur(BNetzA) duldet befristet bis 31. August 2017 die Nutzung desFrequenzbereichs 70,150 bis 70,180 MHz des 4-m-Bandes durchFunkamateure der Genehmigungsklasse A. Das geht aus einer Mitteilung [URL:http://t1p.de/4m-duldung-2017] hervor, die dieBehörde in ihrem Amtsblatt und unter http://t1p.de/4m-duldung-2017 im Internetveröffentlicht hat.
Die Duldung ist beschränktauf ortsfeste Amateurfunkstellen. Die Aussendungen dürfen eineStrahlungsleistung von 25 Watt ERP und eine…
Die Duldung ist beschränktauf ortsfeste Amateurfunkstellen. Die Aussendungen dürfen eineStrahlungsleistung von 25 Watt ERP und eine…