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"arte": Von "Handy-Risiken" und Nocebo-Effekten...

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Am 10. April 2015 strahlte der TV-Sender "arte" einen Beitrag mit dem Titel "Handy - strahlendes Risiko?" aus. Im Rahmen dieses Beitrags berichtete "arte" auch über eine Studie der Berliner Charité aus dem Jahre 2007, mit der geklärt werden sollte, ob Mobilfunk-Sendemasten Einfluss auf die Schlafqualität der Bevölkerung haben.

<!--more--> http://url.qso4you.com/37u
Dazu suchten die Forscher der Charité zehn Dörfer in Deutschland aus, die in einem "Funkloch" lagen und auch sonst geringe…

CeBIT 2015: Security Of Things

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In unserer digitalen Welt kommunizieren immer mehr Alltagsgegenstände mit dem Internet und öffnen Hackern die virtuelle Tür ins Heimnetzwerk. Zukünftig müssen Anwender immer mehr auch auf die Sicherheit ihrer netzwerkfähigen Geräte achten. Welche Gefahren dort lauern, erklärt Dipl. Oec. Patrick Grüttner Corporate Account Manager bei der Kaspersky Labs GmbH.
<!--more--> Links zum Video
Kaspersky Passwort Security Check [URL:http://url.qso4you.com/386]
Kaspersky Blog…

BNetzA verbreitet(e) veraltete Informationen zum CB-Funk

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verbreitet im Internet auf ihrer Website veraltete Informationen zum CB-Funk.
<!--more--> Auf einer angeblich am 5. März 2015(!) aktualisierten Informationsseite der BNetzA zum CB-Funk [URL:http://emf3.bundesnetzagentur.de/tech_cb-funk_technik.html] heißt es, die maximale Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk betrage in der Modulationsart AM 1 Watt und in der Modulationsart SSB 4 Watt. Die Behörde verlinkt dazu auch auf ein Informationsblatt…

"Museum Norddeich Radio" offiziell eröffnet

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Am 23. März 2015 wurde in Norden (Ostfriesland) das "Museum Norddeich Radio" offiziell eröffnet.
<!--more--> http://de.wikipedia.org/wiki/Norddeich_RadioDas Museum gibt einen Einblick in die Arbeit und die technische Ausstattung der ehemaligen Küstenfunkstelle Norddeich Radio [URL:http://de.wikipedia.org/wiki/Norddeich_Radio], die fast 100 Jahre lang bis zu ihrer Einstellung Ende 1998 Seefunkverkehr vorwiegend auf der Kurzwelle durchführte. Die ausgestellten Geräte stammen zum größten Teil…

Neues BNetzA-Tool zur Standortbescheinigungspflicht von CB-Anlagen

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Internet ein Online-Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt, mit dem CB-Funker überprüfen können, ob ihre ortsfeste CB-Funkanlage standortbescheinigungspflichtig ist.
<!--more--> http://url.qso4you.com/37pDas Programm trägt die Bezeichnung "WattWächter-CB-Funk" [URL:http://emf3.bundesnetzagentur.de/wwcb.html]. Nach Eingabe der Sendeleistung und Auswahl der Antenne bzw. des Antennengewinns berechnet das Programm die sog. "äquivalente isotrope…

Neue "Freenet"-Allgemeinzuteilung - Nutzung bis Ende 2025 verlängert

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. März 2015 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue Allgemeinzuteilung für die Funkanwendung "Freenet" veröffentlicht.
<!--more--> Die technischen Parameter für die "Freenet"-Nutzung (Kanäle, Frequenzen, Strahlungsleistung und Kanalraster) sind unverändert geblieben.
Nach wie vor ist die Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 Metern nicht erlaubt.
Hinzugekommen ist ein Passus, der besagt, dass "die Frequenznutzung…

RTA-"Wunschliste" sorgte für Spekulationen zur "Klasse K"

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Für Spekulationen sorgte eine Meldung mit der Überschrift "'Klasse K' kommt doch" im Internet-Forum der Zeitschrift "Funk-Telegramm".
<!--more--> http://url.qso4you.com/37oIn der Meldung wird auf ein Schreiben des "Runden Tisches Amateurfunk" [URL:http://runder-tisch-amateurfunk.de/] (RTA) vom 11. März 2015 verwiesen, in dem es u.a. heißt:
"Konsolidierte Wunschliste
Mit der Anlage übersenden wir die anhand der auf der RTA-Sitzung gefassten Beschlüsse überarbeitete konsolidierte…

BNetzA: Gebührenbescheide für Relaisfunkstellen zurückgezogen

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat drei Gebührenbescheide im Zusammenhang mit der Änderung des Genehmigungsinhabers von Amateurfunk-Relaisfunkstellen zurückgenommen. Das geht aus Meldungen des DARC und von Betroffenen hervor.
<!--more--> Bisher hatte die BNetzA bei einem Wechsel des Genehmigungsinhabes einer fernbedienten oder automatisch betriebenen Amateurfunkstelle eine Gebühr von 200 Euro erhoben, und zwar auch dann, wenn die technischen Parameter der Anlage unverändert geblieben waren.…